RS Vwgh 2004/1/28 2003/12/0121

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Veröffentlicht am 28.01.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
BDG 1979 §3 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Anspruch als Partei auf Verfahrensteilnahme bei Ernennungen (oder ernennungsgleichen Akten) dann angenommen, wenn ein solcher Anspruch der materiellrechtlichen Grundlage - ausdrücklich oder schlüssig - zu entnehmen war (vgl. insbesondere das zum LDG ergangene hg. Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 26. Juni 1974, VwSlg 8643 A/1974, zur Verleihung einer schulfesten Stelle, sowie den hg. Beschluss vom 2. Juli 1979, VwSlg 9899 A/1979, zur Besetzung einer schulfesten Leiterstelle).

Schlagworte

VerwaltungsverfahrensgemeinschaftVwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120121.X03

Im RIS seit

27.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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