RS Vwgh 2004/1/28 2003/12/0121

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
BDG 1979 §3 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs1;
BDG 1979 Anl1 Z29;
B-VG Art130 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0177 B 30. September 1996 RS 2(hier: Ernennung in die Verwendungsgruppe SI 2)

Stammrechtssatz

§ 4 Abs 1 BDG 1979 und die besonderen Ernennungserfordernisse in Anl 1 Z 29 BDG 1979 enthalten lediglich ganz allgemeine bzw die verwendungsgruppenspezifischen Voraussetzungen. § 4 Abs 3 BDG 1979 normiert die Grundsätze für alle Ernennungen von Beamten ebenfalls nur ganz allgemein in dem Sinne, daß die Auswahl des Bestgeeigneten erfolgten soll. Eine gesonderte Regelung der für die verschiedenen Arten der Ernennungen erkennbarerweise notwendigen Gesichtspunkte ist somit in diesem Zusammenhang unterblieben (die für einen Rechtsanspruch des Beamten auf Überprüfung (Ermessenskontrolle) des Ernennungsvorganges auf die Planstelle eines Bezirksschulinspektors sind daher auch unter Beachtung der besonderen Ernennungserfordernisse für die VGr S 2 mangels ausreichender rechtlicher Verdichtung - Hinweis E 14.6.1995, 94/12/0301, E 27.3.1996, 96/12/0041 - nicht gegeben).

Schlagworte

DienstrechtBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenErmessenVerwaltungsverfahrensgemeinschaftVwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120121.X05

Im RIS seit

27.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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