RS Vwgh 1996/9/30 96/12/0177

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Veröffentlicht am 30.09.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
BDG 1979 §3 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs1;
B-VG Art81b Abs1 litb;

Rechtssatz

Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschlag berücksichtigten Berwerbern. Das diesbezüglich ableitbare Recht des Beamten besteht aber lediglich darin, daß nur einer der in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber ernannt wird.

Schlagworte

Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120177.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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