Entscheidungen zu § 138 Abs. 3 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-25 von 25

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/25 2001/12/0136

Der Beschwerdeführer war im Zeitraum vom 1. Mai 1987 bis 31. Jänner 1996 Zeitsoldat. Vom 1. Juli 1994 bis 31. Jänner 1996 war er mit Dienstverwendung in der Fliegerwerft 2 auf dem Arbeitsplatz "S1 - S3 & S5/FlWft" eingeteilt. Mit 1. März 1997 wurde er in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund in der Besoldungsgruppe Allgemeine Verwaltung in der Verwendungsgruppe B ernannt. Auf Grund seiner Überleitungserklärung wurde der Beschwerdeführer gemäß § 254 des Beamten-Diens... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.2002

RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1999/I/127;GrundausbildungsV VwGr B 1979 §2 Abs1 Z2;GrundausbildungsV VwGr B 1979 §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 19.12.2000, 98/12/0218, ausgeführt hat, setzt das zweite Kriterium des § 138 Abs. 3 BDG 1979 zunächst eine Feststellung der konkret erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in der Vorverwendung voraus. Diese s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2002

RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Auf Grund der Art der Verwendung des Beschwerdeführers als Zeitsoldat in der Zeit vom 1. Juli 1994 bis 31. Jänner 1996 ist es bei typisierender Betrachtungsweise keinesfalls ausgeschlossen, ja vielmehr nahe liegend, dass er Kenntnisse auf dem Gebiet der Personalverwaltung, insbesondere auch des Dienst- und Verfahrensrechte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2002

RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §138 Abs3 idF 1999/I/127;BDG 1979 §278 Abs34 Z1 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall gilt, dass die Materialien AB 1945 BlgNR XX. GP, S. 4, zur Novellierung des § 138 Abs. 3 BDG 1979 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999 eine Auslegung der Inkrafttretensbestimmung des § 278 Abs. 34 Z. 1 BDG 1979 ausschließen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2002

RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Verwaltungsgerichtshof im E 19.12.2000, 98/12/0218, dargelegt hat, dass das im Gesetzeswortlaut nicht vorkommende, jedoch in den Erläuterungen zur Neufassung des § 138 Abs. 3 BDG 1979 durch das Besoldungsreform-Gesetz 1994 (RV 1577 BlgNR 18. GP 166f) - diese Fassung war in Ansehung der Kriterien... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2002

RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0136

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1999/I/127;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass § 138 Abs. 3 letzter Halbsatz BDG 1979 - lege non distinguente - unzweifelhaft zwei Voraussetzungen für die Anrechnung der in § 138 Abs. 3 Z. 1 bis 4 BDG 1979 genannten Zeiten auf die Ausbildungsphase umschreibt, nämlich zum einen, dass diese Zeite... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2002

RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1999/I/127; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0218 E 19. Dezember 2000 RS 4 Stammrechtssatz Zur Beurteilung der beiden Voraussetzungen nach dem letzten Halbsatz des § 138 Abs. 3 BDG 1979 ist es erforderlich, dass ein konkreter Vergleich zwischen der Vorverwendung und der nunmehrigen Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis währe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/26 2000/12/0087

Der 1953 geborene Beschwerdeführer stand ab 1. September 1973 als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Am 11. September 1995 wurde er in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund aufgenommen und beim Landesschulrat für Oberösterreich als Unterabteilungsleiter in den Abteilungen A1 (Personalabteilung für Landeslehrer) und A2 (Personalabteilung für Bundeslehrer und Verwaltungspersonal an Bundesschulen) verwendet. Seit 1. September ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.2002

RS Vwgh 2002/6/26 2000/12/0087

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0218 E 19. Dezember 2000 RS 4 Stammrechtssatz Zur Beurteilung der beiden Voraussetzungen nach dem letzten Halbsatz des § 138 Abs. 3 BDG 1979 ist es erforderlich, dass ein konkreter Vergleich zwischen der Vorverwendung und der nunmehrigen Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis während... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.2002

RS Vwgh 2002/6/26 2000/12/0087

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: Wohl ist bei dem nach § 138 Abs. 3 BDG 1979 vorzunehmenden Vergleich darauf abzustellen, ob Vorverwendungen der nunmehrigen Verwendung hinsichtlich der Art und der Qualität zumindest gleichkommen (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Dezember 2000, 98/12/0218, unter Hinweis auf die ErläutRV 1577 BlgNR 18.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.2002

RS Vwgh 2002/6/26 2000/12/0087

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: § 138 Abs. 3 BDG 1979 sieht vor, die innerhalb der selben Verwendungsgruppe vom Gesetzgeber auf Grund einer typischen Durchschnittsbetrachtung einheitlich (schematisch) nach Abs. 2 leg. cit. für die erste Zeit des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses festgelegte Ausbildungsphase unter Berücksichtigung der Besonderheit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/21 99/12/0249

Die Beschwerdeführerin steht seit 1. Juli 1998 als Beamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Vorher war sie seit 4. Oktober 1993 als Vertragsbedienstete in der Finanzverwaltung einschlägig tätig. Mit Bescheid ihrer Dienstbehörde I. Instanz vom 12. August 1998 wurde wie folgt abgesprochen: "Gemäß § 138 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 wird Ihnen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2001

RS Vwgh 2001/11/21 99/12/0249

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1994/550;DVG 1984 §13 Abs1;
Rechtssatz: Was die im § 138 Abs. 3 BDG 1979 einleitend genannte Voraussetzung der Anrechnung (die Notwendigkeit der Einholung einer Zustimmung zur Anrechnung - damals - beim Bundesminister für Finanzen) betrifft, handelt es sich um eine innerdienstliche Verpflichtung, deren Kontrolle der Ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2001

RS Vwgh 2001/11/21 99/12/0249

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1994/550;DVG 1984 §13 Abs1;
Rechtssatz: Der Regelung des zweiten Halbsatzes des § 138 Abs. 3 BDG 1979 kann von vornherein nicht die Bedeutung einer "zwingenden gesetzlichen Vorschrift" nach § 13 Abs. 1 DVG zukommen, weil es sich bei den vom Gesetzgeber in dieser Regelung verwendeten Begriffen (besondere Bedeutung, geeig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/19 98/12/0218

Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe A seit 1. März 1996 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für Steiermark (im Folgenden kurz FLD), bei der er in einer Geschäftsabteilung als Bereichsleiter verwendet wird. Soweit dies aus der Sicht des Beschwerdefalles von Bedeutung ist, weist der Beschwerdeführer folgende "Vortätigkeiten" vor seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf: a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/19 98/12/0218

Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe A seit 1. März 1996 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für Steiermark (im Folgenden kurz FLD), bei der er in einer Geschäftsabteilung als Bereichsleiter verwendet wird. Soweit dies aus der Sicht des Beschwerdefalles von Bedeutung ist, weist der Beschwerdeführer folgende "Vortätigkeiten" vor seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf: a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 98/12/0218

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Die Rechtspraktikantenzeit dient dazu, während dieser Zeit allgemeine Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, um juristische Tätigkeiten - auch in verschiedenen Sachgebieten - auszuüben, sie ist daher dem Beamten zur Gänze anzurechnen. Damit sind aber die beiden in § 138 Abs. 3 letzter Halbsatz BDG 1979 genannten Kriteri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 98/12/0218

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §138 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §138 Abs3 Z1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §138 Abs5 idF 1994/550;GehG 1956 §39 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Erfordernis der Eignung, die erforderliche Ausbildungszeit ganz oder teilweise zu ersetzen, steht der Zweck der Ausbildungsphase nach § 138 Abs. 1 und 2 BDG 1979 in Zusammenhang. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 98/12/0218

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 Z1 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Selbst wenn mit dem Wort "unmittelbar" in der Fassung BGBl I Nr 61/1997 des § 138 Abs 3 Z. 1 BDG 1979 bloß ein zeitlicher Zusammenhang zum Ausdruck gebracht werden sollte, stünde dies der Anwendbarkeit dieser Bestimmung im Beschwerdefall nicht entgegen. Auf Grund der bloß kurzen Zeitspanne, die zwischen dem hier stritti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 98/12/0218

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Zur Beurteilung der beiden Voraussetzungen nach dem letzten Halbsatz des § 138 Abs. 3 BDG 1979 ist es erforderlich, dass ein konkreter Vergleich zwischen der Vorverwendung und der nunmehrigen Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis während der Ausbildungsphase vorgenommen wird. Dabei ist einerseits an Hand de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 98/12/0218

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §138 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §138 Abs3 Z1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §138 Abs5 idF 1994/550;GehG 1956 §39 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Erfordernis der Eignung, die erforderliche Ausbildungszeit ganz oder teilweise zu ersetzen, steht der Zweck der Ausbildungsphase nach § 138 Abs. 1 und 2 BDG 1979 in Zusammenhang. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 98/12/0218

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs3 Z1 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Selbst wenn mit dem Wort "unmittelbar" in der Fassung BGBl I Nr 61/1997 des § 138 Abs 3 Z. 1 BDG 1979 bloß ein zeitlicher Zusammenhang zum Ausdruck gebracht werden sollte, stünde dies der Anwendbarkeit dieser Bestimmung im Beschwerdefall nicht entgegen. Auf Grund der bloß kurzen Zeitspanne, die zwischen dem hier stritti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/25 98/12/0033

Auf Grund der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides sowie weiterer vom Beschwerdeführer vorgelegter Unterlagen (insbesondere des erstinstanzlichen Bescheides und der Berufung) geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe A seit 1. März 1996 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für Steiermark (FLD), bei der er in einer Geschäftsabteilung al... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1998

RS Vwgh 1998/3/25 98/12/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §138 Abs3 idF 1997/I/061;DVV 1981 §1 Abs1 Z23a idF 1995/540;
Rechtssatz: Da gem § 1 Abs 1 Z 23a DVV idF 1995/540 die Anrechnung von Zeiten auf die Ausbildungsphase an die nachgeordneten Dienstbehörden delegiert ist, ist die Einholung der nach § 138 Abs 3 BDG 1979 erforderlichen Zust... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1998

RS Vwgh 1998/3/25 98/12/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;BDG 1979 §138 Abs3 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Bei der Anrechnung von Zeiten auf die Ausbildungsphase nach § 138 Abs 3 BDG 1979 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der nur auf Antrag des Beamten zu erlassen ist. Der Gesetzeswortlaut schließt freilich eine solche Antragstellung des Beamten nicht aus. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1998

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