RS Vwgh 1998/3/25 98/12/0033

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Veröffentlicht am 25.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §13 Abs1;
BDG 1979 §138 Abs3 idF 1997/I/061;

Rechtssatz

Bei der Anrechnung von Zeiten auf die Ausbildungsphase nach § 138 Abs 3 BDG 1979 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der nur auf Antrag des Beamten zu erlassen ist. Der Gesetzeswortlaut schließt freilich eine solche Antragstellung des Beamten nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120033.X02

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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