RS Vwgh 2001/11/21 99/12/0249

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

BDG 1979 §138 Abs3 idF 1994/550;
DVG 1984 §13 Abs1;

Rechtssatz

Der Regelung des zweiten Halbsatzes des § 138 Abs. 3 BDG 1979 kann von vornherein nicht die Bedeutung einer "zwingenden gesetzlichen Vorschrift" nach § 13 Abs. 1 DVG zukommen, weil es sich bei den vom Gesetzgeber in dieser Regelung verwendeten Begriffen (besondere Bedeutung, geeignet die erforderliche Ausbildungszeit ganz oder teilweise zu ersetzen) um weitgehend unbestimmte Gesetzesbegriffe handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999120249.X02

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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