Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist nunmehr ein Finanzamt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. April 1999 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat IX) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß den §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit § 91 BDG 1979 wie folgt ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StPO 1975 §84;StPO 1975 §86;
Rechtssatz: Insoweit dem Disziplinarbeschuldigten vorgeworfen wurde, er habe anonyme Anzeigen verfasst, kann schon aus rechtlichen Erwägungen unbeantwortet bleiben, ob tatsächlich der Beschuldigt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 22. Mai 2001 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen jene Teile des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses, in welchen er schuldig gesprochen wurde, keine Folge gegeben und der bekämpfte Teil dieses Disziplinarerkenntnisses m... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt (belangte Behörde) vom 23. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer, der vormals als Revierinspektor im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien tätig gewesen war, wie folgt schuldig gesprochen und bestraft: "Revierinspektor CS ist schuldig, 1. er habe es vorsätzlich zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen den Jahren 1993 und 1995 im Dienst als SWB in d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §124;BDG 1979 §126;PVG 1967 §28 Abs1;
Rechtssatz: Die Gesetzwidrigkeit eines Disziplinarverfahrens, die darin liegt, dass ein Personalvertreter entgegen § 28 Abs. 1 PVG ohne Zustimmung des Dienststellenausschusses zur disziplinären Verantwortung gezogen wird, kann im weiteren Disziplinarverfahren s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;BDG 1979 §106;BDG 1979 §109;BDG 1979 §123;BDG 1979 §124;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92;BDG 1979 §93;
Rechtssatz: Anträge von Parteien im Disziplinarverfahren bewirken, dass die Disziplinarbehörde darüber zu entscheiden hat, sie bewirken aber keine inhaltliche Bindung an einen Antrag. Der Prozessgegenstand eines Disziplinarverfahrens is... mehr lesen...
Der 1963 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitpunkt der ihm angelasteten Taten bei der Bundespolizeidirektion Wien, Waffenreferat, als Schießausbildner tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 15. Mai 1998 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und disziplinär bestraft: "Revierinspektor R ist schuldig, 1. sich am 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §124;
Rechtssatz: Nach dem auch im Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 anzuwendenden § 66 Abs. 4 AVG hat die Disziplinaroberkommission jedenfalls in der Sache selbst zu entscheiden, wobei sie in einer vor ihr abgehaltenen mündlichen Verhandlung aufgenommene neue Beweismittel auch verwerten darf (Hinwei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier im Rang eines Hauptmannes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist beim Jägerregiment 11 seit Oktober 1987 als Wirtschaftsoffizier diensteingeteilt und übte ab August 1990 die Funktion eines Kommandanten der Wirtschaftsversorgungsstelle aus. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid (Verhandlungsbeschluss) vom 28. Oktober 1997 hat die belangte Behörde beschlossen, gegen den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 impl;BDG 1979 §124 impl;HDG 1994 §71;HDG 1994 §72;
Rechtssatz: Da die Bestimmungen des HDG 1994 über den Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss - soweit dies aus der Sicht des Beschwerdefalles von Bedeutung ist - den vergleichbaren Bestimmungen des BDG 1979 im Wesentlichen entsprechen, bestehen keine Bedenken, die in dieser Hinsic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 8. Jänner 1998, Zl. 2/38-DK 21/97, wurde der Beschwerdeführer folgendermaßen für schuldig erkannt: "A) BezInsp. JF ist schuldig, er hat es unterlassen, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm zur Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;AVG §60;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124;LDG 1984 §92 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/19 95/09/0033 2 Stammrechtssatz Die Erlassung eines kombinierten Bescheides, mit welchem durch denselben Wortlaut sowohl über die Einleitung des Disziplinarverfahrens, als auch über die An... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Mit inhaltlich im wesentlichen gleichlautenden Schreiben an seine Dienstbehörde vom 24. und 28. Mai sowie vom 12. Juni 1996 begehrte der Beschwerdeführer als nicht zum Zug gekommener Bewerber um verschiedene ausgeschriebene Leitungsfunktionen in folgenden Punkten "um bescheidmäßige Feststellung": "1)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AHG 1949;AusG 1989 §15;AVG §56;AVG §8;BDG 1979;DVG 1984 §3;GehG 1956;VwRallg;
Rechtssatz: Die von einem Beamten, einem nicht zum Zug gekommenen B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Zollamt Höchst - Zweigstelle St. Margarethen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 23. September 1994 erkannte die Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt für Finanzen den Beschwerdeführer für schuldig, er habe im Textilgeschäft "Bayers Modediskont" in Lustenau, Maria-Theresienstraße 9, einen Herren-Slip unter seiner Überhose verborgen un... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen die von der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt in der Berufungsverhandlung am 15. April 1998 mündlich verkündete Unterbrechung dieser Verhandlung. Der Vorsitzende des Berufungssenates hat über diese mündlich verkündete Unterbrechung eine undatierte schriftliche Ausfertigung verfügt, die dem Vertreter der beschwerdeführenden Partei am 29. April 1998 zugestellt wurde. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner Beschwerde die kostenpflichtige Au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Statutarstadt Linz. Er war bis zu seiner Suspendierung als ärztlicher Direktor (Leiter) des allgemeinen Krankenhauses in Linz tätig. Mit - in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes in der nichtöffentlichen Sitzung am 11. Jänner 1994 gefaßten - Beschluß der Disziplinarkommission der Landeshauptstadt Linz (Disziplinarsenat I) vom 14. Jänner 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer "wegen des Verdachtes von Dienstp... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §124 impl;StGdBG OÖ 1956 §112;StGdBG OÖ 1956 §87;VStG §24;
Rechtssatz: Für den Verweisungsbeschluß nach dem § 87 OÖ StGdBG kommen - gleichfalls wie für einen Verhandlungsbeschluß nach der im wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des § 124 BDG 1979 im Ber... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1;AVG §63 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §124;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Anberaumung, Unterbrechung und Vertagung einer mündlichen Verhandlung stellen Verfahrensanordnungen dar, die von den Parteien erst durch Anfechtung des Disziplinarerkenntnisses bekämpft werden können (Hinweis B 28.2.1996, 96/07/0... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 94/09/0063 2 Stammrechtssatz § 124 BDG 1979 ist bezüglich Durchführung der mündlichen Verhandlung grundsätzlich auch im Verfahren vor der Disziplinaroberkommission anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995090150.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stehen als Gruppeninspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie waren bis zu jeweils mit Wirkung vom 27. Jänner 1995 vorgenommenen qualifizierten Verwendungsänderungen im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien jeweils als Gruppenführer-Stellvertreter des Referates 3 (Dienstgruppe 2 bzw. 3) der Kriminalbeamten-Abteilung beim Sicherheitsbüro zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Verhandlungsbeschluß bezeichneten, nunmehr angefoc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0315 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für den Verhandlungsbeschluß ist die ausreichende Klärung des Sachverhaltes, auf Grund dessen im Verhandlungsbeschluß als unabdingbarer Inhalt die Anschuldigungspunkte zu formulieren sind, die die Grundlage für die mündliche Verhandlung darstellen. Eine weiter d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 90/09/0001 1 Stammrechtssatz Für den Verhandlungsbeschluß nach § 124 BDG 1979 kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der Rechtsmittelbelehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten ... mehr lesen...
Der am 8. September 1956 geborene Mitbeteiligte (im folgenden: Mb) stand im Jahr 1992 als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er verrichtete seinen Dienst bei der Postautoleitung Linz. Wegen des Vorwurfes, der Mb habe am 23. März 1992 seinem Vorgesetzten auf die Aufforderung, er solle eine ärztliche Bescheinigung für seine Krankenstände nachreichen, mit dem Götz-Zitat geantwortet, wurde über den Mb wegen Dienstpflichtverletzung gemäß § 91 i.V.m. § 4... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;
Rechtssatz: § 124 BDG 1979 ist bezüglich Durchführung der mündlichen Verhandlung grundsätzlich auch im Verfahren vor der Disziplinaroberkommission anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090063.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, geboren 1941, steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor seiner (mit 20. August 1990 erfolgten) Suspendierung (im Instanzenzug bestätigt durch den Bescheid der Disziplinaroberkommission vom 30. November 1990) war der Gendarmerieposten H. Nach Aufhebung seiner Suspendierung (Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. März 1993) ist er infolge seiner Versetzun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0315 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für den Verhandlungsbeschluß ist die ausreichende Klärung des Sachverhaltes, auf Grund dessen im Verhandlungsbeschluß als unabdingbarer Inhalt die Anschuldigungspunkte zu formulieren sind, die die Grundlage für die mündliche Verhandlung darstellen. Eine weiter d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;MRKZP 07te Art4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Zweifellos ist die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK ("Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;
Rechtssatz: Mit dem Verhandlungsbeschluß wird der Gegenstand des Disziplinarverfahrens, also Inhalt und Umfang der Anschuldigung(en) festgelegt. Damit wird einerseits klargelegt, welche Verhaltensweisen nicht zu erörtern sind und andererseits zu welchen Vorwürfen dem Beschuldigten Gelegenheit zur sachgerechten Verteidigung in der mündlichen Verhandlung g... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124;
Rechtssatz: Wie beim Einleitungsbeschluß oder bei der Entscheidung über die Suspendierung erfolgt die Entscheidung der Disziplinarkommission beim Verhandlungsbeschluß noch im Verdachtsbereich. Daraus folgt, daß in dieser Phase des Disziplinarverfahrens (Fassung des Verhandlungsbeschlusses und damit Weiterführung des Disziplinarverfahre... mehr lesen...