Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund). Er versieht seinen Dienst im Bereich der Bundespolizeidirektion Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren wegen Verdachtes der Dienstpflichtverletzungen gemäß § 91 BDG 1979 (Verletzung der Dienstpflichten nach §§ 44 Abs. 1 und 54 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0315 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für den Verhandlungsbeschluß ist die ausreichende Klärung des Sachverhaltes, auf Grund dessen im Verhandlungsbeschluß als unabdingbarer Inhalt die Anschuldigungspunkte zu formulieren sind, die die Grundlage für die mündliche Verhandlung darstellen. Eine weiter d... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Zuletzt war der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juli 1991 in die Dienstklasse VI befördert worden. Der Beschwerdeführer hat seit 1992 mehr als 100 Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;B-VG Art67 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller, der bereits seit November 1994 zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich dienstzugeteilt worden war, von der Leitung der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos Tirol abberufen und zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich versetzt. Nach der ausführlichen Begründung: dieses Bescheides geht die Versetzung des Antragstellers auf ein durch vielfache und schwerwiegende Differenzen in verschiedenen Sachfragen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Versetzung - Die von der belangten Behörde als zwingendes öffentliches Interesse vorgebrachten
Gründe: überzeugen schon deshalb nicht, weil die aufgezeigten Probleme (finanzielle Belastung durch die Weiterzahlung an Zuteilungsgebühren) bzw das Interesse an einer raschen und definitiven Besetzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 30. November 1994 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt Gmunden zum Finanzamt Vöcklabruck - welchem er bereits dienstzugeteilt war - versetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen, den erst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Dem Konkretisierungserfordernis wird nicht dadurch entsprochen, daß im Antrag auf ein - nicht wiedergegebenes - Vorbringen im Verwaltungsverfahren verwiesen wird, weil damit die für die Beurteilung des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 30 Abs 2 VwGG maßgeblichen gegenwär... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;
Rechtssatz: Da der Verhandlungsbeschluß nach § 124 Abs 1 BDG 1979 noch im Verdachtsbereich erfolgt, ist auch hier der Sachverhalt nur insoweit zu erheben, als auf Grund dessen im Verhandlungsbeschluß als unabdingbarer Inhalt die Anschuldigungspunkte zu formulieren sind, die die Grundlage für die mündliche Verhandlung darstellen. Eine darüber hinausgehend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, durch die Entlassung (Einkommensverlust, kaum Möglichkeit einen neuen Arbeitgeber zu finden) erleide er offenkundig einen unverhältnismäßigen Nachteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Senatsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien; bis zu seiner mit 3. September 1990 erfolgten Funktionsenthebung durch den Bürgermeister leitete er die Mag. Abt. nn. Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufes wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Juli 1992, Zl. 92/09/0016, hingewiesen, mit dem die ersten zwei des insgesamt 17... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §124;DO Wr 1966 §72 Abs1;DO Wr 1966 §82 Abs3;DO Wr 1966 §82 Abs6;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Aufhebung eines Verhandlungsbeschlusses mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes tritt im nachhinein ein solcher Rechtszustand ein, als ob der aufgehoben... mehr lesen...
Der 1930 geborene und seit 1. September 1980 ununterbrochen als Vertragslehrer an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in XY in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer ersuchte mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 28. November 1991 unter Angabe von Vergleichsfällen um Zustimmung zur Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unter Nachsichterteilung wegen Überschreitung der oberen Altersgrenze bzw. um besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §8;BDG 1979;B-VG Art132;JN §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einem öffentlich-rechtlichen Bediensteten als Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist bei einer Außenstelle der Kriminalabteilung für Niederösterreich zum Dienst eingeteilt. Der angefochtene Bescheid hat folgenden Spruch: "Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat n1, hat am 16. September 1992 durch Oberst S als Senatsvorsitzenden, Oberst G und Abteilungsinspektor B als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates sowie Oberle... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;
Rechtssatz: Voraussetzung für den Verhandlungsbeschluß ist die ausreichende Klärung des Sachverhaltes, auf Grund dessen im Verhandlungsbeschluß als unabdingbarer Inhalt die Anschuldigungspunkte zu formulieren sind, die die Grundlage für die mündliche Verhandlung darstellen. Eine weiter darüber hinausgehende Behandlung des Sachverhaltes im Rahmen der einz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor im Bereiche eines Landesgendarmeriekommandos bei einer Kriminalabteilung-Außenstelle in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Gegen den im Kopf: des vorliegenden Beschlusses näher bezeichneten angefochtenen Bescheid der belangten Behörde langten am 5. November 1992 beim Verwaltungsgerichtshof zwei - abgesehen von der Bezeichnung der belangten Behörde - gleichlautende Beschwerden, jeweils zweifach, in zwei verschieden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090314.X01 Im RIS seit 26.11.1992 mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hatte die belangte Behörde am 18. April 1991 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 124 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Im Spruch: dieses Bescheides war der Beschwerdeführer beschuldigt worden, näher bezeichnete Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben. Über die am 19. Juni 1991 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangte Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0138 5 Stammrechtssatz Nach dem Einleitungsbeschluß ist der auf § 124 BDG 1979 fußende Verhandlungsbeschluß der zweite bedeutende Schritt des Disziplinarverfahrens im engeren Sinne. Während der Zweck des Einleitungsbeschlusses darin gelegen ist, das Disziplinarverfahren förmlich ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Mit Erlassung des den Besch von allen gegen ihn erhobenen Anschuldigungen freisprechenden Disziplinarerkenntnisses der Disziplinaroberkommission ist das mit dem vom Besch vor dem VwGH bekämpften Bescheid (Verhandlungsbeschluß näher umschriebene Verfahren gegenüber dem Besch endgültig abgeschlossen wor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Senatsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien; bis zu seiner mit 3. September 1990 erfolgten Funktionsenthebung durch den Bürgermeister leitete er die Magistratsabteilung nn. Nach der an den Vorsitzenden der Disziplinarkommission gerichteten Disziplinaranzeige vom 14. März 1991 habe die "MA nn" gegen eine ehemalige Mitarbeiterin Anzeige an die MA 2 wegen des Verdachtes von Dienstpfl... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;DO Wr 1966 §72 Abs1 idF 1988/013;DO Wr 1966 §82 Abs3 idF 1988/013;DO Wr 1966 §82 Abs6 idF 1988/013;DO Wr 1966 §83 idF 1988/013;
Rechtssatz: Wenn (wie im Beschwerdefall) widersprüchliche Zeugenaussagen vorliegen, erfordert es insbesondere der Grundsatz der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit des Disziplinarverfahrens, die Ze... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;DO Wr 1966 §82 Abs3 idF 1988/013;DO Wr 1966 §82 Abs6 idF 1988/013;
Rechtssatz: Eine über die noch im Verdachtsbereich zu erfolgende konkrete Anschuldigung hinausgehende Behandlung bzw Würdigung des angenommenen Sachverhaltes und allfälliger Beweise bzw eine Auseinandersetzung mit der Schuldfrage ist nicht Aufgabe des zum Ver... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;DO Wr 1966 §79 Abs1 idF 1991/027;DO Wr 1966 §82 Abs3 idF 1988/013;DO Wr 1966 §82 Abs6 idF 1988/013;DO Wr 1966 §83 idF 1988/013;
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe des Verfahrens vor Erlassung des Verhandlungsbeschlusses eine dem nachfolgenden Disziplinarverfahren vorbehaltene Klärung der Sachfrage bzw Rechtsfrage schon in dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis zum 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Schreiben vom 23. Juli 1991 erstattete die Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. In dieser wurden ihm fünf bestimmte Sachverhalte als Dienstpflichtverletzungen zur Last gelegt, die sich auf Vorgänge während seiner Zeit als Botschaf... mehr lesen...