Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Oberregierungsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark und war bis zu seiner Suspendierung in der Rechtsabteilung 11 (Verkehrsabteilung) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung tätig. Am 21. Juni 1993 faßte die Disziplinarkommission beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung den im folgenden auszugsweise wiedergegebenen Beschluß: "Die Disziplinarkommission beim Amt der St... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §124 Abs3;DP/Stmk 1974 §106 Abs1 idF 1984/033; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0073 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0136 E 27. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein Recht auf Ablehnung eines Kommissions-Mitgliedes... mehr lesen...
Der am 8. September 1956 geborene Mitbeteiligte (im folgenden: Mb) stand im Jahr 1992 als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er verrichtete seinen Dienst bei der Postautoleitung Linz. Wegen des Vorwurfes, der Mb habe am 23. März 1992 seinem Vorgesetzten auf die Aufforderung, er solle eine ärztliche Bescheinigung für seine Krankenstände nachreichen, mit dem Götz-Zitat geantwortet, wurde über den Mb wegen Dienstpflichtverletzung gemäß § 91 i.V.m. § 4... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;BDG 1979 §126 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 124 Abs 3 BDG 1979 ergibt sich nicht, daß bei entschuldigter Abwesenheit des Beschuldigten die Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden dürfte (hier: der Beschuldigte war nicht verhandlungsunfähig, auch der Unmittelbarkeitsgrundsatz erforderte die Anwesenheit des Besch in der Verhandlung).... mehr lesen...
Der im Jahre 1945 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 30. September 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "... er hat als Beamter in seinem gesamten Verhalten nicht darauf Bedacht genommen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben im Sinne des § 43... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13a;BDG 1979 §124 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 93/09/0016 5 Stammrechtssatz Was die geltend gemachte Entziehung des Rechtes des Beamten auf Ablehnung einzelner Mitglieder des Senates nach § 124 Abs 3 BDG 1979 iVm § 13a AVG im erstinstanzlichen Verfahren betrifft, so ist ein solcher Verfahrensmangel dann unerheb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei dem der Beschwerdeführer unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde mit Schreiben vom 28. Oktober 1991 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck und an das Bundesministerium für Inneres folgende anonyme Sachverhaltsdarstellung bekannt gemacht: "Am 24. oder 25... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13a;BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Was die geltend gemachte Entziehung des Rechtes des Beamten auf Ablehnung einzelner Mitglieder des Senates nach § 124 Abs 3 BDG 1979 iVm § 13a AVG im erstinstanzlichen Verfahren betrifft, so ist ein solcher Verfahrensmangel dann unerheblich, wenn sich der Beamte in die Verhandlung der Sache ohne diesbez... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2;BDG 1979 §124 Abs3 idF 1988/287;
Rechtssatz: Bezieht sich der Beschluß einer Disziplinarkommission im Punkt erstens nach seinem Wortlaut (einschließlich der genannten angewendeten Rechtsvorschrift) ausschließlich auf die Einleitung des Disziplinarverfahrens nach § 123 Abs 1 BDG, enthält sein Pu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Der Besch hat einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Zusammensetzung des zur Entscheidung berufenen Disziplinarsenates einschließlich der Ersatzmitglieder. Nur dann kann er von dem ihm im zweiten Satz des § 124 Abs 3 BDG eingeräumten Verteidigungsrecht, ein Mitglied des Senates ohne Angabe von Gründen abzulehnen, rechtswirksam Gebrauch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Ein Recht auf Ablehnung eines Kommissions-Mitgliedes steht mangels gesetzlicher Regelung im Disziplinarverfahren, nicht aber im Suspendierungsverfahren zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090136.X01 Im RIS seit 12.12.2006 Zulet... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §124 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0206 E 23. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren der Disziplinarkommission über die Suspendierung gemäß § 112 Abs 3 BDG 1979 ist die Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979 über das Ablehnungsrecht des Beschuldigten nicht anzuwenden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Neben dem Recht auf Ablehnung eines Senatsmitgliedes gem § 124 Abs 3 BDG 1979 gibt es auch das Rechtsinstitut der Befangenheit gem § 7 AVG (Hinweis auf E 29.9.1965, 0816/65). Schlagworte Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Den Parteien eines Verwaltungsverfahrens ist zwar ein Recht auf Ablehnung von Amtspersonen gem § 7 AVG 1950 nicht eingeräumt, jedoch bleibt ihnen unbenommen, die unzulässige Betätigung des ihrer Meinung nach befangenen Organes mit dem gegen die unter dessen Mitwirkung geschöpften Entscheidung zugelas... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen, zu keinem Zweifel Anlass gebenden Wortlaut der Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979, setzt das darauf gestützte Ablehnungsrecht des Beschuldigten die Zustellung des Verhandlungsbeschlusses unter gleichzeitig erfolgter Bekanntgabe der Zusammensetzung des Senates und somit die Kenntnis der Zusammensetzung des konkreten... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §124 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/09/0049 E 24. November 1982 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Suspendierung muss auf Grund der Vorschriften des BDG 1979 über das "Verfahren vor der Disziplinarkommission" keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden, es sei denn, es ist dies zur zweckmäßigen, raschen, einfachen und kostensparenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §124 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖffD 1987/6, S27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0206 E 23. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren der Disziplinarkommission über die Suspendierung gemäß § 112 Abs 3 BDG 1979 ist die Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979 über das Ablehnungsrecht des Beschuldigten nic... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3 impl;DO Wr 1966 §77 Abs2;DO Wr 1966 §88 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/09/0223 E 24. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die sinngemäße Anwendung des in § 77 Abs 2 der Dienstordnung 1966 normierten Ablehnungsrechtes kann nicht mit der
Begründung: , die Entscheidung des Berufungssenates erfolge in nicht öffentlicher... mehr lesen...