Entscheidungen zu § 124 Abs. 3 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-43 von 43

RS Vwgh 1994/9/15 94/09/0122

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13a;BDG 1979 §124 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 93/09/0016 5 Stammrechtssatz Was die geltend gemachte Entziehung des Rechtes des Beamten auf Ablehnung einzelner Mitglieder des Senates nach § 124 Abs 3 BDG 1979 iVm § 13a AVG im erstinstanzlichen Verfahren betrifft, so ist ein solcher Verfahrensmangel dann unerheb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/30 93/09/0016

Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei dem der Beschwerdeführer unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde mit Schreiben vom 28. Oktober 1991 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck und an das Bundesministerium für Inneres folgende anonyme Sachverhaltsdarstellung bekannt gemacht: "Am 24. oder 25... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 93/09/0016

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13a;BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Was die geltend gemachte Entziehung des Rechtes des Beamten auf Ablehnung einzelner Mitglieder des Senates nach § 124 Abs 3 BDG 1979 iVm § 13a AVG im erstinstanzlichen Verfahren betrifft, so ist ein solcher Verfahrensmangel dann unerheblich, wenn sich der Beamte in die Verhandlung der Sache ohne diesbez... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1990/4/5 89/09/0131

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2;BDG 1979 §124 Abs3 idF 1988/287;
Rechtssatz: Bezieht sich der Beschluß einer Disziplinarkommission im Punkt erstens nach seinem Wortlaut (einschließlich der genannten angewendeten Rechtsvorschrift) ausschließlich auf die Einleitung des Disziplinarverfahrens nach § 123 Abs 1 BDG, enthält sein Pu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.04.1990

RS Vwgh 1989/9/4 89/09/0080

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Der Besch hat einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Zusammensetzung des zur Entscheidung berufenen Disziplinarsenates einschließlich der Ersatzmitglieder. Nur dann kann er von dem ihm im zweiten Satz des § 124 Abs 3 BDG eingeräumten Verteidigungsrecht, ein Mitglied des Senates ohne Angabe von Gründen abzulehnen, rechtswirksam Gebrauch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1989

RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Ein Recht auf Ablehnung eines Kommissions-Mitgliedes steht mangels gesetzlicher Regelung im Disziplinarverfahren, nicht aber im Suspendierungsverfahren zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090136.X01 Im RIS seit 12.12.2006 Zulet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0036

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §124 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0206 E 23. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren der Disziplinarkommission über die Suspendierung gemäß § 112 Abs 3 BDG 1979 ist die Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979 über das Ablehnungsrecht des Beschuldigten nicht anzuwenden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1987

RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0036

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Neben dem Recht auf Ablehnung eines Senatsmitgliedes gem § 124 Abs 3 BDG 1979 gibt es auch das Rechtsinstitut der Befangenheit gem § 7 AVG (Hinweis auf E 29.9.1965, 0816/65). Schlagworte Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1987

RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0036

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Den Parteien eines Verwaltungsverfahrens ist zwar ein Recht auf Ablehnung von Amtspersonen gem § 7 AVG 1950 nicht eingeräumt, jedoch bleibt ihnen unbenommen, die unzulässige Betätigung des ihrer Meinung nach befangenen Organes mit dem gegen die unter dessen Mitwirkung geschöpften Entscheidung zugelas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1987

RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0036

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen, zu keinem Zweifel Anlass gebenden Wortlaut der Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979, setzt das darauf gestützte Ablehnungsrecht des Beschuldigten die Zustellung des Verhandlungsbeschlusses unter gleichzeitig erfolgter Bekanntgabe der Zusammensetzung des Senates und somit die Kenntnis der Zusammensetzung des konkreten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1987

RS Vwgh 1986/11/12 85/09/0152

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §124 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/09/0049 E 24. November 1982 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Suspendierung muss auf Grund der Vorschriften des BDG 1979 über das "Verfahren vor der Disziplinarkommission" keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden, es sei denn, es ist dies zur zweckmäßigen, raschen, einfachen und kostensparenden F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1986

RS Vwgh 1986/10/22 86/09/0049

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §124 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖffD 1987/6, S27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0206 E 23. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren der Disziplinarkommission über die Suspendierung gemäß § 112 Abs 3 BDG 1979 ist die Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979 über das Ablehnungsrecht des Beschuldigten nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1986

RS Vwgh 1986/9/10 86/09/0077

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3 impl;DO Wr 1966 §77 Abs2;DO Wr 1966 §88 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/09/0223 E 24. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die sinngemäße Anwendung des in § 77 Abs 2 der Dienstordnung 1966 normierten Ablehnungsrechtes kann nicht mit der
Begründung: , die Entscheidung des Berufungssenates erfolge in nicht öffentlicher... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1986

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