RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1987
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §124 Abs3;

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen, zu keinem Zweifel Anlass gebenden Wortlaut der Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979, setzt das darauf gestützte Ablehnungsrecht des Beschuldigten die Zustellung des Verhandlungsbeschlusses unter gleichzeitig erfolgter Bekanntgabe der Zusammensetzung des Senates und somit die Kenntnis der Zusammensetzung des konkreten Senates, vor dem die mündliche Verhandlung stattfinden soll, voraus. (Hinweis auf E 26.3.1980, 1956/77)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090036.X03

Im RIS seit

10.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten