Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für die Disziplinarbeschuldigte, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 A8 XXXX römisch 40 A9 XXXX römisch 40 A10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI XXXX Dienst. 1. römisch 40 (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Niederösterreich, er wird in der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat verwendet. 1.1. GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Niederösterreich, er wird in der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat verwendet. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Beschwerdeführerin: XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin), geboren am XXXX , steht als Beamtin der Verwendungsgruppe A1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zum Zeitpunkt der angelasteten Pflichtverletzungen war sie XXXX . Sie ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) steht beim Bundesministerium für Inneres (in Folge: BMI) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als dienstführende Beamtin in der Funktion einer XXXX ihren Dienst. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) steht beim Bundesministerium für Inneres (in Folge: BMI) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als dien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Beamter bei der LPD XXXX (in Folge: LPD). 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Beamter bei der LPD römisch 40 (in Folge: LPD). 2. Am 16.02.2025 kam es zu einer polizeilichen Intervention der PI ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Beamter bei der LPD XXXX (in Folge: LPD). 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Beamter bei der LPD römisch 40 (in Folge: LPD). 2. Am 16.02.2025 kam es zu einer polizeilichen Intervention der PI ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist derzeit suspendierter Beamter des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.1. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist derzeit suspendierter Beamter des Bundesministeriums für europäische und in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist derzeit suspendierter Beamter des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.1. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist derzeit suspendierter Beamter des Bundesministeriums für europäische und in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist derzeit suspendierter Beamter des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.1. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist derzeit suspendierter Beamter des Bundesministeriums für europäische und in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde von 01.02.2009 bis 19.10.2020 als Regionalverantwortlicher der Leitungseinheit Gerichtsvollzug (LEG) beim Oberlandesgericht XXXX (in der Folge OLG) verwendet. Am 19.10.2020 erfolgte seine Zuteilung zur weiteren Dienstleistung zum Bezirksgericht XXXX (in der Folge BG) unter gleic... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und war ab 2003 Leiter XXXX XXXX (in der Folge X-Amt), Bundesministerium für Inneres. Seit 01.10.2021 befindet er sich im Ruhestand. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und war ab 2003 Leiter römisch 40 rö... mehr lesen...