Norm: PatG §3 Abs1
Rechtssatz: Ein Zugänglichmachen an die Öffentlichkeit ist dann gegeben, wenn für einen nicht beschränkten Personenkreis eine nicht entfernt liegende, daher nicht bloß theoretische Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 220/20m Entscheidungstext OGH 05.07.2021 4 Ob 220/20m European Ca... mehr lesen...
Norm: PatG §3 Abs1
Rechtssatz: Bei vorbehaltlosen Mehrfachverkäufen eines Produkts, das keine Einzelanfertigung ist, kann nicht von einer impliziten Geheimhaltungspflicht des Kunden ausgegangen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 167/20t Entscheidungstext OGH 18.02.2021 4 Ob 167/20t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: PatG §1 Abs1PatG §3 Abs1PatG §102
Rechtssatz: Zwischen mangelnder Neuheit und Erfindungshöhe besteht ein enger sachlicher Zusammenhang. Die mangelnde Neuheit wird als der Spezialfall einer „Erfindungshöhe von Null“ angesehen. Bei mangelnder Neuheit kommt es auf eine Erfindungshöhe (Erfindungseigenschaft, erfinderische Tätigkeit, Nichtnaheliegen) nicht mehr weiter an, weil Erfindungshöhe Neuheit zur Voraussetzung hat. Der Einwand d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. A***** AB, *****, und 2. A***** GmbH, *****, beide vertreten durch Gassauer Fleissner Rechtsanwälte GmbH in Wien, unter Mitwirkung von DI Albin Schwarz, Patentanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei *****A ***** GmbH, *****, vertreten durch Schwarz ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des österreichischen Patents Nr. 407 528 mit Priorität aus dem Jahr 1995, dessen Ansprüche 1 bis 4 wie folgt lauten: "1. Verfahren zur Herstellung von Paroxetinhydrochloridanhydrat, welches im wesentlichen frei von Propan-2-ol und Aceton ist, dadurch gekennzeichnet, dass Paroxetinhydrochlorid kristallisiert wird in i) einem organischen Lösungsmittel oder einer Mischung aus organischen Lösungsmitteln, welche(s) mit dem Paroxetinhydrochlorid ei... mehr lesen...
Norm: EPÜ Art83 PatG 1970 §3 Abs1PatG 1970 §87a Abs1 EPÜ Art. 83 heute EPÜ Art. 83 gültig ab 01.05.1979
Rechtssatz: Schon weil § 87a Abs 1 PatG und Art 83 EPÜ inhaltlich übereinstimmen, ist in der Frage, unter welchen Umständen ein in einer Patentschrift offenbartes Erzeugnis geeignet i... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz:
Die druckschriftliche Vorveröffentlichung einer Erfindung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 1 PatG steht der Erteilung eines Patentes ausnahmslos, also auch dann entgegen, wenn es sich dabei um die von einem Dritten - auch vom Dienstgeber, der eine Inanspruchnahme als Diensterfindung, aus welchem Grund immer, abgelehnt hat - rechtswidrig in Gebrauch genommene Erfindung des Patentanmelders handelt. Die dr... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §3 Abs1 Z1PatG 1970 §101
Rechtssatz:
Die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung einer österreichischen Patentanmeldung nach § 101 PatG erfüllt alle Tatbestandsmerkmale einer "öffentlichen Zurschaustellung" im Sinne des § 3 Abs 1 Z 2 PatG. Die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung einer österreichischen Patentanmeldung nach Paragraph 101, PatG erfüllt alle Tatbestandsmerkmale einer "öffentlichen Zurschaustellung" ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §3 Abs1
Rechtssatz: Wenn einzelne Elemente des Inhalts der Erfindung bereits vorher bekannt waren, so bedeutet dies noch keineswegs, dass die Erfindung selbst nicht mehr als neu im Sinn des PatG angesehen werden könnte. Eine Erfindung kann auch darin bestehen, dass bereits bekannte Einrichtungen durch eine besondere Art ihrer Verwendung oder durch Verbindung mit noch unbekannten Einrichtungen dazu verwendet w... mehr lesen...