RS OGH 2021/2/18 4Ob167/20t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2021
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Norm

PatG §3 Abs1

Rechtssatz

Bei vorbehaltlosen Mehrfachverkäufen eines Produkts, das keine Einzelanfertigung ist, kann nicht von einer impliziten Geheimhaltungspflicht des Kunden ausgegangen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133543

Im RIS seit

23.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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