Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf Seite 3 ihres in ganz Österreich verteilten Prospektes für Juli 1993 das Brillenmodell der Klägerin Nr. M 2159 um S 1.800 an und führte dazu aus, daß diese Brille am 13.5.1993 bei der Firma "D***** S 5.230 gekostet habe. Unterhalb der Brillenabbildungen und den dazu angeführten Preisen stand zu lesen: "Gleiche Fassung - Gleiche Glasstärke 190 % Preisunterschied". Weiters hieß es auf den Seiten 2 und 3: "DAS BESTE 1. Große Auswahl an mo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin übt in L***** das Druckerei- und Verlagsgewerbe aus. Sie befaßt sich schon seit Jahrzehnten mit der Anfertigung von Drucksorten für Schulen im Bundesland Oberösterreich. Seit den 50er-Jahren stand sie deshalb mit dem im Schuldienst tätigen Prof.St***** in Verbindung, mit dem sie den notwendigen Inhalt und die graphische Gestaltung ihrer Schuldrucksorten abklärte. Diese Zusammenarbeit intensivierte sich, nachdem Prof.St***** zum Bezirksschulins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der sämtliche in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte, welche im Land Vorarlberg ihren Kanzleisitz haben, angehören (§ 22 RAO); ihr obliegt ua die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstandes (§ 23 RAO). Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der sämtliche in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte, welche im Land Vorarlberg ihren Kanzleisitz haben, angehören (Paragraph 22, R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verlegte im grenznahen Freilassing, Bundesrepublik Deutschland, die Werbezeitschrift "Der Einkaufsberater". In der auch im Raum Salzburg verteilten Ausgabe XII/1984 warben Inserenten in DM-Preisen. Der österreichische W***-S*** ZUR F*** L*** W*** IM IN- UND A*** (im folgenden: W***-Schutzverband) forderte die Inserenten in seinem anwaltlichen Abmahnschreiben vom 17.Dezember 1984 zur außergerichtlichen Erledigung durch a) Erklärung der Unterlassung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr 456.092 "B***", welche mit der Priorität vom 7.Dezember 1979 ua für die Warenklassen25 (Bekleidung für Damen, Herren und Kinder) eingetragen ist; der Schutz dieser Marke erstreckt sich auch auf Österreich. Die Erstbeklagte betreibt den Einzelhandel mit Textilien in ca 6 bis 8 Filialen; darunter befand sich im Jahr 1987 auch eine Filiale in Wien 2., Taborstraße 52 b. Das zentrale Lager der Erstbeklag... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und die Zweitantragsgegnerin betreiben in der Shopping-City-Süd in Vösendorf das auf den Kleinhandel eingeschränkte Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit b Z 25 GewO 1973, die Erstantragsgegnerin überdies am selben Standort auch das Fleischergewerbe gemäß § 94 Z 16 GewO 1973. Die Erstantragsgegnerin ist persönlich haftende Gesellschafterin der Zweitantragsgegnerin. Der Dritt- und der Viertantragsgegner sind Geschäftsführer der Erstantragsgegnerin und in di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die klagenden, auf Grund der Ermächtigung des § 32 des Handelskammergesetzes BGBl 1946/182 durch § 2 Abs 1 der Fachgruppenordnung BGBl 1947/223 für den Bereich der Sektion Geld-, Kredit- und Versicherungswesen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft errichteten Fachverbände (§ 4 Z 2, 3 und 4 des Anhanges zur Fachgruppenordnung) machen den beklagten Parteien - 1. Ö*** P***, 2. BANK DER römisch eins. Die klagenden, auf Grund der Ermächtigung des Parag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin handelt mit Lastkraftwagen und Omnibussen und übt das Kraftfahrzeugmechanikergewerbe aus. Seit 1981 ist sie Mitglied der "I*** Industrial Vehicles Corporation B.V.". Dieser Verband hat am 4. November 1976 beim Österreichischen Patentamt die Verbandsmarke "Iveco" zur Eintragung angemeldet; die Marke wurde in der Folge registriert und ist auch heute noch aufrecht. Seit 1980 treten in Österreich nur die Klägerin und die STEYR-DAIMLER-PUCH AG als Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und betreibt unter anderem das Verlagsgewerbe; sie ist auch in Österreich geschäftlich tätig und tritt dabei unter anderem in Kontakt mit österreichischen Gemeinden, denen sie - durch Werbeanzeigen finanzierte - Informationsschriften anbietet. Der Beklagte war früher für die Klägerin als Vertreter tätig. Seit 19.September 1986 betreibt er ein - nicht protokolliertes - Ankündig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt eine Geschäftsstelle der Österreichischen Klassenlotterie. Die Beklagte führt auf Grund der ihr vom Bundesministerium für Finanzen erteilten Konzession (§ 20 b GlücksspielG) dem Glücksspielmonopol des Bundes (§ 3 GlücksspielG) vorbehaltene Glücksspiele insbesondere das Lotto "6 aus 45", durch. Sie ließ vor der ersten Runde dieses Glücksspieles verschiedenen Tageszeitungen einen Werbeprospekt (./A) beilegen, dem ein Wettschein beigefügt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin veranstaltet an Sonntagen in Vösendorf einen sogenannten Gebrauchtwagenmarkt, auf welchem Autoeigentümer (nicht Gebrauchtwagenhändler) ihre Gebrauchtwagen zum Verkauf anbieten können. Der Beklagte ist Autohändler und nimmt ihm Rahmen seines Geschäftsbetriebes auch Altfahrzeuge entgegen und verkauft sie weiter. In der Tageszeitung "Kurier" vom 13.Juli 1984 ist ein Artikel erschienen, in dem sich unter anderem ein Passus mit folgendem Wortlaut fin... mehr lesen...
Der klagende Interessenverband begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen. Die Veröffentlichung von Inseraten mit folgendem Text sofort zu unterlassen: "Helfen Sie uns, unsere Geschäfte auszuräumen ... wollen wir, daß Sie unsere Geschäfte ausräumen ... alle Markenski ... Sie lesen richtig ... alle Markenski Modelle 77/78 um 15% reduziert ... jetzt Niemehrwiederpreise". Mit diesem Unterlassungsbegehren verbindet sie ein Urteilsveröffentlichungsbegehren. Zur Beg... mehr lesen...
Norm: MSchG §55PatG 1970 §149 Abs2 ZPO §502 HI2 UWG §25 Abs4UrhG §85 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...