Entscheidungen zu § 11 AZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2006/9/27 9ObA135/05a

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Entscheidung | OGH | 27.09.2006

TE OGH 2003/3/20 8ObA167/02w

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Entscheidung | OGH | 20.03.2003

TE OGH 2002/9/4 9ObA133/02b

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Entscheidung | OGH | 04.09.2002

TE OGH 2002/9/4 9ObA89/02g

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Entscheidung | OGH | 04.09.2002

TE OGH 2001/4/25 9ObA28/01k

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Entscheidung | OGH | 25.04.2001

TE OGH 1998/3/12 8ObA56/97m

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Entscheidung | OGH | 12.03.1998

RS OGH 1996/8/29 8ObA2216/96g, 8ObA167/02w, 9ObA102/03w, 9ObA121/08x, 9ObA117/11p, 9ObA104/11a, 9ObA

Norm: AZG §11
Rechtssatz: Der Zweck der Ruhepausen ist die Erholung des Arbeitnehmers; eine solche ist nur dann gewährleistet, wenn diese Pausen im voraus, spätestens bei ihrem Beginn, umfangmäßig feststehen. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObA 2216/96g Entscheidungstext OGH 29.08.1996 8 ObA 2216/96g 8 ObA 167/02w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1996

TE OGH 1995/3/28 10ObS64/95

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Entscheidung | OGH | 28.03.1995

RS OGH 1995/3/28 10ObS64/95

Norm: AZG §11ASVG §255 Abs3
Rechtssatz: Die für die rechtliche Beurteilung wesentliche erstgerichtliche Feststellung "Während der Pausen sollte es dem Kläger jedoch möglich sein, sich niederzulegen, ein Bett oder eine spezielle Liege ist nicht erforderlich", ist in Hinblick auf § 11 AZG zu ungenau. Es ist zu klären, in welchen Abständen, für welche Dauer und auf welcher Unterlage sich der Kläger zwischen dem Antritt und der Beendigung der tägli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.1995

TE OGH 1993/5/19 9ObA102/93

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Entscheidung | OGH | 19.05.1993

TE OGH 1993/2/24 9ObA308/92

Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt im Rahmen ihrer Berechtigung zur Personenbeförderung auch einen konzessionierten Linienverkehr, in dem mehr als drei Arbeitnehmer eingesetzt sind. Bei der Einteilung der Einsatzzeit im Linienverkehr sind auch unbezahlte Pausen vorgesehen. Seit Einführung eines Turnusdienstes im Linienverkehr im September 1984 gibt es drei Turnusdienste. Im A-Dienst ist von Montag bis Freitag eine Pause von einer Stunde vorgesehen, am Samstag eine Pause ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1993

RS OGH 1993/2/24 9ObA308/92, 9ObA102/93, 8ObA56/97m, 9ObA28/01k, 9ObA133/02b, 9ObA89/02g, 9ObA135/05

Norm: AZG §11AZG §14 Abs1BundeskollV für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben AbschnIII Z2 litcBundeskollV für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben AbschnIII Z2 litd
Rechtssatz: Soweit die Einsatzzeit nicht Arbeitszeit im Sinne des § 14 Abs 1 AZG umfasst und auf Ruhepausen nach § 11 AZG oder diesen gleichzuhaltende Lenkpausen entfällt, steht dafür nach dem Gesetz keine Entlohnung zu, und zwar auch dann nicht, wenn sie das in §... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1993

RS OGH 1965/3/23 4Ob33/65

Norm: ABGB §1304 BIAZO §1 ffAZG §11AZG §15
Rechtssatz: Den Lastfuhrwerksunternehmer trifft ein überwiegendes Mitverschulden an dem vom Lastkraftwagen - Fahrer infolge Übermüdung verursachten Verkehrsunfall, wenn durch seine Anordnungen die Einhaltung der zwingenden Bestimmungen der Arbeitszeitordnung unmöglich wird. Die Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitszeitordnung ist vom Dienstgeber zu überwachen. Die Vorschriften derselben können nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1965

Entscheidungen 1-13 von 13

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