Norm: AZG §1 Abs2 Z6
Rechtssatz: Die vom Gesetzgeber in § 1 Abs 2 Z 6 AZG formulierten Begriffe sind alternativ, also im Sinne von Lehrkräfte oder Erziehungskräfte sowie Unterrichtsanstalten oder Erziehungsanstalten auszulegen. Eine Betreuerin in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft, die alle Betreuungsaufgaben im stationären Wohnbereich und auch die Bezugsbetreuung ausübt, ist als Erziehungskraft und die sozialpädagogische Wohngemeinscha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. H***** L*****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs2 Z8KA-AZG §1 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1 Abs3 KA-AZG ist mit jener des § 1 Abs2 Z8 AZG - mit Ausnahme des Begriffs "leitende Dienstnehmer/innen" anstelle des Begriffs "leitende Angestellte" - inhaltsgleich; die Begriffsbestimmung ist nach den selben Kriterien vorzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 110/03x Entscheidungstext OGH 08.10.2003 9 ObA 110/03x ... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs2 Z8KA-AZG §1 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1 Abs3 KA-AZG ist mit jener des § 1 Abs2 Z8 AZG - mit Ausnahme des Begriffs "leitende Dienstnehmer/innen" anstelle des Begriffs "leitende Angestellte" - inhaltsgleich; die Begriffsbestimmung ist nach den selben Kriterien vorzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 110/03x Entscheidungstext OGH 08.10.2003 9 ObA 110/03x ... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs1 Z10AZG §1 Abs2 Z6AZG §19bAZG §19cAZG §19dAZG §19eAZG §19fAZG §19g
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 6 AZG gilt nicht für den Abschnitt 6a des AZG. Entscheidungstexte 8 ObA 314/01m Entscheidungstext OGH 21.02.2002 8 ObA 314/01m 9 ObA 210/01z Entscheidungstext OGH 10.07.2002 9 ObA 210/01z Vgl... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs1 Z10AZG §1 Abs2 Z6AZG §19bAZG §19cAZG §19dAZG §19eAZG §19fAZG §19g
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 6 AZG gilt nicht für den Abschnitt 6a des AZG. Entscheidungstexte 8 ObA 314/01m Entscheidungstext OGH 21.02.2002 8 ObA 314/01m 9 ObA 210/01z Entscheidungstext OGH 10.07.2002 9 ObA 210/01z Vgl... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die FOM (= Flight Operations Manual) regelt anstelle des Arbeitszeitgesetzes die zulässigen Arbeitszeiten des fliegenden Personals und ihre Grenzen in graduellen Abstufungen der Inanspruchnahme sowie die Mindestruhezeiten. Das zeitliche Ausmaß der Arbeitszeit ist der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entsprechend so zu begrenzen, daß gesundheitliche Gefahren und Schäden für den einzelnen Arbeitnehmer, aber auch, ... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die FOM (= Flight Operations Manual) regelt anstelle des Arbeitszeitgesetzes die zulässigen Arbeitszeiten des fliegenden Personals und ihre Grenzen in graduellen Abstufungen der Inanspruchnahme sowie die Mindestruhezeiten. Das zeitliche Ausmaß der Arbeitszeit ist der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entsprechend so zu begrenzen, daß gesundheitliche Gefahren und Schäden für den einzelnen Arbeitnehmer, aber auch, ... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs2 Z8KollV für die Handelsangestellten Österreichs AbschnVKollV für die Handelsangestellten Österreichs AbschnVII
Rechtssatz: Ist auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers der KollV für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden, kommen die Regelungen der Abschn V und VII über die Arbeitszeit und die Abgeltung von Überstundenarbeit auch dann zur Anwendung, wenn dieser als leitender Angestellter zu qualifizieren und damit ge... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs2 Z8KollV für die Handelsangestellten Österreichs AbschnVKollV für die Handelsangestellten Österreichs AbschnVII
Rechtssatz: Ist auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers der KollV für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden, kommen die Regelungen der Abschn V und VII über die Arbeitszeit und die Abgeltung von Überstundenarbeit auch dann zur Anwendung, wenn dieser als leitender Angestellter zu qualifizieren und damit ge... mehr lesen...
Norm: ARG §1 Abs2 Z5ArbVG §36 Abs2 Z3AZG §1 Abs2 Z8
Rechtssatz: Die Zielrichtung der Ausnahmebestimmung des § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG unterscheidet sich ganz wesentlich von jener der §§ 1 Abs 2 Z 8 AZG und 1 Abs 2 Z 5 ARG. Grund für die Ausnahme vom persönlichen Geltungsbereich der Betriebsverfassung ist die gegenüber den übrigen Arbeitnehmern erheblich abweichende Interessenlage dieser Personengruppe. Die Ausnahmen der § 1 Abs 2 Z 8 AZG und § 1 Abs... mehr lesen...