Norm
AZG §1 Abs2 Z7Rechtssatz
Die FOM (= Flight Operations Manual) regelt anstelle des Arbeitszeitgesetzes die zulässigen Arbeitszeiten des fliegenden Personals und ihre Grenzen in graduellen Abstufungen der Inanspruchnahme sowie die Mindestruhezeiten. Das zeitliche Ausmaß der Arbeitszeit ist der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entsprechend so zu begrenzen, daß gesundheitliche Gefahren und Schäden für den einzelnen Arbeitnehmer, aber auch, was das Bordpersonal betrifft, im Interesse der Allgemeinheit verhindert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111107Dokumentnummer
JJR_19981125_OGH0002_009OBA00249_98B0000_001