Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellte Gesc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 25. Jänner 1994 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Dezember 1992 erteilte Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 15 Abs. 8 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, im wesentlichen mit der Begründung: entzogen, daß das Verhalten der handelsrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes g... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 24. Februar 1993 wurde unter dem "I. Teil" die dem Beschwerdeführer mit Bescheiden vom 31. Juli 1986 und 27. Dezember 1986 (richtig wohl: 1988) erteilte "Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen" entzogen. Unter dem "II. Teil" des Spruches dieses Bescheides wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erweiterung seiner Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen vom 26. Juli 1990 abgewiesen. Mit Bescheid der Bun... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;SAG §11 Abs1;SAG §11 Abs2;SAG §22 Abs1 lith;SAG §22 Abs2 lite;
Rechtssatz: Wurde der Sonderabfallsammler zur Zeit der Erlassung des die Erlaubnis erteilenden Bescheides nach der ausdrücklichen Erklärung der bescheiderlassenden Behörde als verläßlich angesehen, darf die belBeh iZm der Entziehung dieser Erlaubnis wegen mangelnder Verläßlich... mehr lesen...