Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, ob bei einer Kündigungsanfechtung im Fall eines Vorbringens auch zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung von Amts wegen auf ein Eventualbegehren umzustellen und ein neues Feststellungsbegehren zu formulieren sei, noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Die Parteien brachten selbst nichts Besonderes zum Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage vor. ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, ein Sozialhilfeverband iSd § 21 Abs 1 stmk Sozialhilfegesetz, LGBl 1998/29 in der geltenden Fassung (in der Folge als „SHG“ bezeichnet), begehrt gemäß § 21 Abs 15 SHG von der beklagten Gemeinde die dort geregelte sogenannte Sozialhilfeumlage vorläufig für den Monat März 2010 in Höhe des Klagsbetrags. Die Beklagte sei ihrer Zahlungsverpflichtung nach der zitierten Bestimmung nicht nachgekommen. Sie habe den Finanzierungsbedarf anerkannt, jedoch gleich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** F*****, vertreten durch Dr. Andreas Lintl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei E***** AG, *****, vertreten durch die Winkler Reich-Rohrwig Illedits R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das im
Spruch: ersichtliche Klagebegehren und beantragte gleichzeitig die Erlassung einer gleichlautenden einstweiligen Verfügung. Er sei im Betrieb der Beklagten in Jennersdorf tätig, in dem es noch keinen Betriebsrat gebe. Er habe die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats ergriffen und gemeinsam mit anderen am 12. 8. 2004 die Kundmachung zur Abhaltung der Gruppenversammlung der Arbeiter zur Wahl des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Stefan L*****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien führen neben dem vorliegenden Verfahren auch zu 4 Cga 119/05f des Erstgerichts einen (bei Schluss der Verhandlung erster Instanz noch nicht abgeschlossenen) Prozess, allerdings mit umgekehrten Parteirollen. Dort klagte der Beklagte die Klägerin (nach einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses) auf Zahlung einer (im vorliegenden Verfahren nicht näher erörterten) „Prämie" von 75.833,33 EUR brutto sA. Diesem Klagebegehren wurde im ersten Recht... mehr lesen...
Norm: ASGG §61 Abs1ASGG §61 Abs2
Rechtssatz: Gegen § 61 Abs 1 und 2 ASGG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 9 ObA 67/07d Entscheidungstext OGH 28.11.2007 9 ObA 67/07d Beisatz: Der OGH erblickt in den hier in Frage stehenden Teilen der Regelung des § 61 ASGG weder eine willkürliche noch eine unsachliche Differenzierung des Gesetzgebers gegenüber ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 13. 3. 2003 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Am 15. 6. 2004 teilte die Klägerin der Beklagten das Bestehen einer Schwangerschaft mit. Mit der am 7. 9. 2004 zu 34 Cga 160/04d des Arbeits- und Sozialgerichts Wien eingebrachten Klage begehrte die Arbeitgeberin die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung der Klägerin. Mit Urteil vom 11. 11. 2004 wurde der Beklagten (dort Klägerin) die Zustimmung zur Entlassung der Klägerin (dort Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Kurt P*****, Angestellter, *****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & ... mehr lesen...
Norm: ASGG §61 Abs1 Z3EStG §84 Abs1 Z3 litaEStG §84 Abs2JN §1 CI
Rechtssatz: Bei dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Lohnzettels handelt es sich um einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur, für welchen der Rechtsweg unzulässig ist. Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch § 61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er... mehr lesen...
Begründung: Unter der Bezeichnung der Rechtssache als "Lohnzettel gemäß § 84 Abs 2 EStG" begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Ausstellung der "den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden" berichtigten Jahreslohnzettel (L 16) für die Jahre 1998, 1999 und 2000. Er sei vom 15. 6. 1998 bis 31. 10. 2000 Dienstnehmer der beklagten Partei gewesen. Im Zuge eines vor dem Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht durchgeführten Verfahrens habe sich herausgestellt,... mehr lesen...
Norm: ASGG §61 Abs1 Z3EStG §84 Abs1 Z3 litaEStG §84 Abs2JN §1 CI
Rechtssatz: Bei dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Lohnzettels handelt es sich um einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur, für welchen der Rechtsweg unzulässig ist. Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch § 61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Klage nach § 105 Abs 3 ArbVG ist eine Rechtsgestaltungsklage, die das Ziel verfolgt, dass eine zunächst schwebende rechtswirksame Kündigung mit Wirkung ex tunc für unwirksam erklärt wird (ARD 4217/15/90; 9 ObA 90/95; SZ 72/200; RIS-Justiz RS0052018; Rebhahn, Die Rechtslage während eines arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozesses, DRdA 1988, 16 [19]). 1. Die Klage nach Paragraph 105, Absatz 3, ArbVG ist eine Rec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber räumt selbst ein, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs entspricht. Dieser hat bereits in Arb 7090 die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstellung einer Bestätigung nach § 46 Abs 4 AlVG (damals § 46 Abs 3 AlVG) als öffentlich-rechtlich qualifziert und dabei auf den öffentlich-rechtlichen Charakter des AlVG und auf die Strafbestimmung des § 71 Abs 1 AlVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Schreiben vom 11. 2. 1999 zum 30. 6. 1999 gekündigt. Mit Klage vom 16. 2. 1999 begehrte er die gegen ihn ausgesprochene Kündigung aus dem Grunde des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG für rechtsunwirksam zu erklären. Noch während der Dauer dieses Verfahrens kündigte die beklagte Partei mit Schreiben vom 7. 7. 1999 den Kläger im Hinblick auf diese Kündigungsanfechtung "zur Sicherheit" mit Zustimmung des Betriebsrates neuerlich, diesmal zum 31. 10. 1999. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 25 Cga 163/00y des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Anfechtungsklage gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 2... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs2ASGG §61 Abs1
Rechtssatz: Die Bindung in Rechtsstreitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG ist, weil die Urteile sich kraft des ihnen zugrunde liegenden materiellen Rechtsverhältnisses nicht auf einen mit individuellen Merkmalen umschriebenen Personenkreis beziehen, nicht nur für die Prozessparteien, sondern auch für den Betriebsinhaber und dessen Betrieb gegeben, für den eine Betriebsratswahl Wirksamkeit entfaltet. Solchen Urteilen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit der Betriebsratswahl vom 8. bis 10. 10. 1997 Mitglied des Arbeiterbetriebsrates der beklagten Partei, dessen Funktionsperiode sich bis 10. 10. 2001 erstreckt. In einer weiteren Betriebsratswahl wurden am 27. 11. 1998 andere Betriebsräte gewählt. Diese Betriebsratswahl wurde vom (alten) Arbeiterbetriebsrat der beklagten Partei und den damals gewählten Mitgliedern, darunter auch dem Kläger, zu 28 Cga 265/98i des Erstgerichtes angefochten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wurde in der in der Zeit vom 8. bis 10. 10. 1997 abgehaltenen Wahl zum Arbeiterbetriebsrat gewählt. Die Zweit- bis Viertkläger sind aufgrund dieser Wahl Mitglieder des Erstklägers. Die Wahl wurde von einer wahlwerbenden Gruppe und einem (ehemals) wahlberechtigten Arbeitnehmer mit Klage angefochten. Die erstinstanzliche Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der aus der Wahl zunächst als Betriebsratsvorsitzender hervorgegangene Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 7. 1. 1969 bis 30. 6. 1994 als technischer Angestellter in der Abteilung "technische Arbeitsvorbereitung" mit einem Monatsgehalt von ca S 43.000 brutto bei der beklagten Partei beschäftigt. Nach einer 1994 durchgeführten Umstrukturierung gab es den vom Kläger bisher eingenommenen Arbeitsplatz mit dem gleichen Tätigkeitsinhalt nicht mehr. Am 30. 1. 1994 wurde der Kläger zum 30. 6. 1994 gekündigt und nach Auflösung seiner Abteilung dienstfre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zu I.: Wegen der auf Beklagtenseite gemäß § 94 Abs 4 BWG eingetretenen Gesamtrechtsnachfolge ist die aufnehmende Bausparkasse W***** AG anstelle der bisher beklagten Bausparkasse ***** gem.reg.Gen.mbH in das Prozeßrechtsverhältnis eingetreten. Es hatte daher eine in jeder Lage des Verfahrens vorzunehmende Berichtigung der Parteienbezeichnung zu erfolgen. Zu römisch eins.: Wegen der auf Beklagtenseite gemäß Para... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der (mit einer Unterbrechung von einem Jahr) seit 1976 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte war seit 1988 Vorsitzender des Zentralbetriebsrates. Er war gemäß § 117 ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt. Der (mit einer Unterbrechung von einem Jahr) seit 1976 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte war seit 1988 Vorsitzender des Zentralbetriebsrates. Er war gemäß Paragraph 117, ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 DASGG §61 Abs1 Z5
Rechtssatz: Das Arbeitsverhältnis eines Piloten, der entlassen wurde, diese Entlassung wegen Sozialwidrigkeit angefochten hat und in der ersten Instanz auch durchgedrungen ist, ist aufrecht (§ 61 Abs 1 Z 5 ASGG). Eine wegen der für die Verlängerung der Berechtigung der für Linienpiloten erforderlichen Flugstunden beantragte einstweilige Verfügung auf Ermöglichung der Erbringung der Arbeitsleistung wurde in der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 DASGG §61 Abs1 Z5
Rechtssatz: Das Arbeitsverhältnis eines Piloten, der entlassen wurde, diese Entlassung wegen Sozialwidrigkeit angefochten hat und in der ersten Instanz auch durchgedrungen ist, ist aufrecht (§ 61 Abs 1 Z 5 ASGG). Eine wegen der für die Verlängerung der Berechtigung der für Linienpiloten erforderlichen Flugstunden beantragte einstweilige Verfügung auf Ermöglichung der Erbringung der Arbeitsleistung wurde in der... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59ArbVG §61 Abs2ASGG §61 Abs1
Rechtssatz: Das der rechtsgestaltenden Anfechtungsklage stattgebende Urteil des Gerichtes erster Instanz, mit dem die Betriebsratswahl für ungültig erklärt wird, wird gemäß § 61 Abs 1 ASGG wirksam, sodaß nicht die rechtskräftige Beendigung des Anfechtungsverfahrens abgewartet werden muß. Die Fortführungsberechtigung der Tätigkeit des Betriebsrates durch den "alten" Betriebsrat gemäß § 61 Abs 2 ArbVG al... mehr lesen...