Entscheidungen zu § 59 Abs. 1 ASGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2002/1/29 4Ob290/01b

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Entscheidung | OGH | 29.01.2002

TE OGH 2001/10/16 4Ob224/01x

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Entscheidung | OGH | 16.10.2001

TE OGH 1999/10/7 8ObS228/99h

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Entscheidung | OGH | 07.10.1999

RS OGH 1999/10/7 8ObS228/99h

Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligato... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1999

RS OGH 1999/10/7 8ObS228/99h

Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ArbGerG §17 Abs1ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 6 RATG sollte nach den Materialien im rechtsanwaltlichen Honorarrecht insgesamt ein gewisser Ausgleich für die Zurückdrängung der ersten Tagsatzung geschaffen werden. Der Absicht des Gesetzgebers entsprach es, nur für die zwei neuen Zurückdrängungsfälle (§ 448 ZPO; § 243 Abs 4 ZPO), nicht aber auch für die schon ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1999

RS OGH 1999/10/7 8ObS228/99h

Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligato... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1999

RS OGH 1999/10/7 8ObS228/99h

Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ArbGerG §17 Abs1ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 6 RATG sollte nach den Materialien im rechtsanwaltlichen Honorarrecht insgesamt ein gewisser Ausgleich für die Zurückdrängung der ersten Tagsatzung geschaffen werden. Der Absicht des Gesetzgebers entsprach es, nur für die zwei neuen Zurückdrängungsfälle (§ 448 ZPO; § 243 Abs 4 ZPO), nicht aber auch für die schon ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1999

TE OGH 1999/2/8 7Ra16/99w

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Entscheidung | OGH | 08.02.1999

RS OGH 1999/2/8 7Ra16/99w

Norm: RATG §23 Abs6ZPO §243 Abs4ASGG §59 Abs1 Z9
Rechtssatz: In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs.6 RATG, nämlich dann, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Entscheidungstexte 7 Ra 16/99w Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1999

RS OGH 1999/2/8 7Ra16/99w

Norm: RATG §23 Abs6ZPO §243 Abs4ASGG §59 Abs1 Z9
Rechtssatz: In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs.6 RATG, nämlich dann, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Entscheidungstexte 7 Ra 16/99w Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1999

RS OGH 1995/11/16 8ObA307/95 (8ObA308/95), 4Ob224/01x, 4Ob290/01b

Norm: ZPO §18 Abs1ASGG §59 Abs1 Z2
Rechtssatz: Es wäre ein Wertungswiderspruch, den Beklagten von der Verpflichtung zur Beantwortung der Klage mittels vorbereitenden Schriftsatzes auszunehmen, nicht aber den Nebenintervenienten hinsichtlich seiner Beitrittserklärung. Die Beitrittserklärung kann daher auch durch Erklärung zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung erfolgen. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1995

RS OGH 1995/11/16 8ObA307/95 (8ObA308/95), 4Ob224/01x, 4Ob290/01b

Norm: ZPO §18 Abs1ASGG §59 Abs1 Z2
Rechtssatz: Es wäre ein Wertungswiderspruch, den Beklagten von der Verpflichtung zur Beantwortung der Klage mittels vorbereitenden Schriftsatzes auszunehmen, nicht aber den Nebenintervenienten hinsichtlich seiner Beitrittserklärung. Die Beitrittserklärung kann daher auch durch Erklärung zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung erfolgen. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1995

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