Begründung: Die Klägerin ist die Mutter des Beklagten. Ihre Ehe mit dem Vater des Beklagten wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 24. 2. 2000, 1 C 1175/96k, aus dem Alleinverschulden des Ehegatten geschieden, der zugleich auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurde. Mit einem vom Nebenintervenienten errichteten Notariatsakt (Übergabsvertrag) übergab der Vater des Beklagten diesem seine Liegenschaft. Der Beklagte räumte im Gegenzug unter anderem seinen Eltern ein lebenslanges unen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) begehrte, den Beklagten und Widerkläger (in der Folge: Beklagten) zu verpflichten, das Fahrzeug VW Golf Cabrio, polizeiliches Kennzeichen KU 5 XYV, iSd § 43 KFG abzumelden, in eventu, der Klägerin die polizeilichen Kennzeichen und den Zulassungsschein herauszugeben. Der Beklagte habe das Fahrzeug bei der Klägerin geleast; in der Folge habe die Klägerin in Erfahrung gebracht, dass für den Beklagten ein Sachwalte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin brachte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin zu 18 Cga 321/97z des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Klage auf Zahlung von S 253.445,20 sA ein; in der für den 16. 12. 1997 anberaumten mündlichen Streitverhandlung erging ein klagestattgebendes Versäumungsurteil. Dabei wurde der Klägerin ein Kostenbetrag von S 21.792,80 zugesprochen unter anderem der doppelte Einheitssatz von 100 % für die Klage. Gegen dieses Versäumungsurteil wurde von der bek... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligato... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ArbGerG §17 Abs1ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 6 RATG sollte nach den Materialien im rechtsanwaltlichen Honorarrecht insgesamt ein gewisser Ausgleich für die Zurückdrängung der ersten Tagsatzung geschaffen werden. Der Absicht des Gesetzgebers entsprach es, nur für die zwei neuen Zurückdrängungsfälle (§ 448 ZPO; § 243 Abs 4 ZPO), nicht aber auch für die schon ... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligato... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ArbGerG §17 Abs1ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 6 RATG sollte nach den Materialien im rechtsanwaltlichen Honorarrecht insgesamt ein gewisser Ausgleich für die Zurückdrängung der ersten Tagsatzung geschaffen werden. Der Absicht des Gesetzgebers entsprach es, nur für die zwei neuen Zurückdrängungsfälle (§ 448 ZPO; § 243 Abs 4 ZPO), nicht aber auch für die schon ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt und sprach dem Kläger an Prozeßkosten S 45.420,80 zu, wobei es hiebei den vom Kläger verzeichneten doppelten Einheitssatz für die Klage als nicht gerechtfertigt ansah. Gegen diese Kostenentscheidung richtet sich der Rekurs des Klägers, in dem er sich gegen das Nichtzusprechen des doppelten Einheitssatzes für die Klage wendet. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nich... mehr lesen...
Norm: RATG §23 Abs6ZPO §243 Abs4ASGG §59 Abs1 Z9
Rechtssatz: In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs.6 RATG, nämlich dann, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Entscheidungstexte 7 Ra 16/99w Entsche... mehr lesen...
Norm: RATG §23 Abs6ZPO §243 Abs4ASGG §59 Abs1 Z9
Rechtssatz: In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs.6 RATG, nämlich dann, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Entscheidungstexte 7 Ra 16/99w Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs1ASGG §59 Abs1 Z2
Rechtssatz: Es wäre ein Wertungswiderspruch, den Beklagten von der Verpflichtung zur Beantwortung der Klage mittels vorbereitenden Schriftsatzes auszunehmen, nicht aber den Nebenintervenienten hinsichtlich seiner Beitrittserklärung. Die Beitrittserklärung kann daher auch durch Erklärung zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung erfolgen. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs1ASGG §59 Abs1 Z2
Rechtssatz: Es wäre ein Wertungswiderspruch, den Beklagten von der Verpflichtung zur Beantwortung der Klage mittels vorbereitenden Schriftsatzes auszunehmen, nicht aber den Nebenintervenienten hinsichtlich seiner Beitrittserklärung. Die Beitrittserklärung kann daher auch durch Erklärung zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung erfolgen. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...