Norm
ZPO §18 Abs1Rechtssatz
Es wäre ein Wertungswiderspruch, den Beklagten von der Verpflichtung zur Beantwortung der Klage mittels vorbereitenden Schriftsatzes auszunehmen, nicht aber den Nebenintervenienten hinsichtlich seiner Beitrittserklärung. Die Beitrittserklärung kann daher auch durch Erklärung zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081666Dokumentnummer
JJR_19951116_OGH0002_008OBA00307_9500000_001