Norm
RATG §23 Abs6Rechtssatz
In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs.6 RATG, nämlich dann, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist.In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des Paragraph 23, Absatz 6, RATG, nämlich dann, wenn gemäß Paragraph 448, ZPO und Paragraph 56, ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000708Im RIS seit
14.11.2011Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011