B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Beschluss beendete das Erstgericht das gegenständliche Abschöpfungsverfahren und erteilte die Restschuldbefreiung nicht, dies mit der Begründung: , der Schuldner sei unentschuldigt der Tagsatzung zu seiner Einvernahme über die Erfüllung seiner Obliegenheiten ferngeblieben. Dagegen richtet sich der Rekurs des Schuldners mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss ersatzlos aufzuheben. Die Ladung zur Tagsatzung, in welcher der Schuldner zu sei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 24. 7. 2008 im Wesentlichen die Rechnungslegung des Masseverwalters und dessen Verteilungsentwurf genehmigt sowie die Auszahlung angeordnet. Dieser Beschluss wurde der Gemeinschuldnerin am 29. 7. 2008 durch Hinterlegung zugestellt. Das Rekursgericht hat den dagegen von der Gemeinschuldnerin am 14. 8. 2008 überreichten Rekurs als verspätet zurückgewiesen und ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR überst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §142ZPO §93Geo §371
Rechtssatz: Der Umstand, dass die verschiedenen Gruppen von Pflegschaftsangelegenheiten nunmehr in einem eigenständigen Akt völlig getrennt voneinander geführt werden, hat zur Folge, dass sich alle Verfahrenshandlungen - einschließlich der Bevollmächtigung - nur auf den eigenständigen gemeinschaftlichen Akt beziehen. Die Bekanntgabe der Bevollmächtigung eines Rechtsvertreters im Besuchsrechtsverfahren wirkt sic... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §237ZPO §31ZPO §93
Rechtssatz: Beschlüsse nach § 237 EO sind dem im Exekutionsverfahren ausgewiesenen Vertreter zuzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 2418/96a Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2418/96a 3 Ob 190/98g Entscheidungstext OGH 16.09.1998 3 Ob 190/98g Beisatz: Die Berechtigung zur Empfangnahme von Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §93
Rechtssatz: Auch bei der Bevollmächtigung mehrerer Vertreter ist die Zustellung von Schriftstücken an einen der Vertreter ausreichend. Entscheidungstexte 7 Ob 645/95 Entscheidungstext OGH 26.06.1996 7 Ob 645/95 10 ObS 85/98t Entscheidungstext OGH 10.03.1998 10 ObS 85/98t ... mehr lesen...
Norm: ZPO §93AußStrG 2005 §1 AAußStrG §24 Abs1
Rechtssatz: § 93 ZPO gilt auch für das Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 7 Ob 645/95 Entscheidungstext OGH 26.06.1996 7 Ob 645/95 6 Ob 286/05k Entscheidungstext OGH 09.03.2006 6 Ob 286/05k Beisatz: Hier: Zum AußStrG idF BGBl I Nr 111/2003. (T1) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z4
Rechtssatz: Jede Partei eines Msch-Verfahrens kann schon allein durch eine dem Gericht nachgewiesene Bevollmächtigung eines anderen (etwa des Ehegatten oder eines Nachbarn) zur Vertretung im Verfahren die individuelle Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erzwingen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, würde man dafür nicht auch ein bloßes Ersu... mehr lesen...
Norm: EO §394 Abs1ZPO §31 Abs1ZPO §93
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch nach § 394 EO steht in einem so engen Sachzusammenhang mit der erlassenen einstweiligen Verfügung, dass auch ein Verfahren über einen solchen Anspruch jedenfalls durch die Einbringung der Klage und des Sicherungsantrages veranlasst worden ist. Eine dafür einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht gilt daher auch noch für das Verfahren nach § 394 EO. ... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren schritt für die Verpflichtete seit dem 11. Dezember 1987 der Rechtsanwalt Dr.Hans L*** ein, der sich auf die ihm erteilte Bevollmächtigung berief (§ 30 Abs 2 ZPO). Durch diesen Bevollmächtigten gestellte Anträge der Verpflichteten auf Berichtigung der bücherlichen Eintragung zu TZ 2305/86 und auf Löschung dieses Simultanpfandrechtes wies das Erstgericht ab. Das Rekursgericht wies mit dem jetzt angefochtenen Beschluß den Rekurs der Verpflichtet... mehr lesen...