Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §61 Abs1 ZPO §68 Abs1 VwGG § 61 heute VwGG § 61 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VwGG § 61 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §61 Abs1 ZPO §68 Abs1 VwGG § 61 heute VwGG § 61 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VwGG § 61 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §292 Abs1 Z1 BAO §292 Abs13 ZPO §68 Abs1 BAO § 292 heute BAO § 292 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 BAO § 292 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: ABGB §278;RAO 1868 §45 Abs4; ZPO §68 Abs1; ABGB § 278 heute ABGB § 278 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 278 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 14. August 2002 war der Mitbeteiligte gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshelfer der Beschwerdeführerin in einer näher bezeichneten Rechtssache vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen X bestellt worden. Mit Bescheid des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 14. August 2002 war der Mitbeteiligte gemäß Paragraph 45, RAO zum Verfahrenshelfer der Beschwerdeführerin in einer näher bezeichneten Rec... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4; ZPO §68 Abs1; ZPO § 68 heute ZPO § 68 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 68 gültig von 01.12.2004 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 ... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22. Oktober 2004 iVm einem weiteren Beschluss vom 6. Dezember 2004 wurde dem Beschwerdeführer die Verfahrenshilfe unter anderem durch Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung einer Amtshaftungsklage (mit gewissen Einschränkungen) bewilligt. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 15. Dezember 2004 wurde Dr. X zum Vertreter des Beschwerdeführers bestellt. Mit Beschluss des LG Klagenfurt vom 24. Juni ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZPO §68 Abs1;
Rechtssatz: Dem Befangenheitsbegriff des § 45 Abs. 4 RAO liegt das Element der Hemmung des pflichtgemäßen (sachlichen) Handelns durch sachfremde Motive zu Grunde. Soweit hier erheblich, soll diese gesetzliche Regelung gewährleisten, dass der bestellte Rec... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde vom zuständigen Prozessgericht Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage gegen einen Steiermärkischen Rechtsanwalt, Dr. X, der ihn früher vertreten hatte, bewilligt. Hiezu wurde von der Abteilung 2 der belangten Behörde Dr. Y zum Verfahrenshelfer bestellt. Dem Beschwerdeführer wurde vom zuständigen Prozessgericht Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage gegen einen Steiermärkischen Rechtsanwalt, Dr. römisch zehn, der ihn früher vertreten hatte, bewil... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;ZPO §68 Abs1;
Rechtssatz: Der Verfahrenshelfer hat die Entziehung der Verfahrenshilfe (wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung) beantragt. Dass der Verfahrenshelfer von dieser ihm ausdrücklich durch § 68 Abs. 1 ZPO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, kann aber für sich allein nicht zur Folge haben, dass er (alle... mehr lesen...
Mit einer am 17. März 1969 beim LG für ZRS Wien eingelangten Klage begehrte der Erstbeschwerdeführer (damals als Zweitkläger neben seiner später verstorbenen und von ihm allein beerbten Mutter) von drei beklagten Parteien Zahlung diverser Beträge sowie Einwilligung in diverse grundbücherliche Löschungen, wobei der Gesamtstreitwert ursprünglich S 43,638.000,-- betrug. Für den Erstbeschwerdeführer schritt ursprünglich RA Dr. Theodor Petter als vom LG für ZRS Wien zu 39aNc5/68 beste... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §9;GGG 1984 Art6 Z8;GJGebG 1962 §6;GJGebG 1962 §7 Abs1 Z1;GJGebG 1962 §9;ZPO §68 Abs1;
Rechtssatz: Ab dem Tag der Rechtskraft des Erlöschens des Armenrechtes sind Gerichtsgebühren vorzuschreiben (Hinweis Tschugguel/Pötscher, MGA Gerichtsgebühren/5 Anm 4 zu § 9 GGG, was auch für den Bereich der Anwendung des Armenrechtes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte im Zuge des von ihr als Klägerin eingeleiteten Zivilprozesses 29 Cg 275/92 (früher: 29 Cg 193/91) des Landesgerichtes Klagenfurt, wegen S 2,048.134,--, mit Schriftsatz ON. 9 die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang; das Gericht bewilligte mit Beschluß vom 27. April 1992 die Verfahrenshilfe antragsgemäß. Mit Beschluß und Urteil vom 7. April 1993 entzog das Gericht die am 27. April 1992 gewährte Verfahrenshilfe und wies das Klagebegehren koste... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §8 Abs1;GGG 1984 §9 Abs1;GGG 1984 §9 Abs2;ZPO §68 Abs1;ZPO §68 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0056 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nur die Entziehung der Verfahrenshilfe bewirkt die rückwirkende Beseitigung der Begünstigungen (ex tunc ab der Bewilligung). Hingegen bewirkt das Erlöschen der Verfahrensh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §1;GEG §6;GEG §7;VwRallg;ZPO §68 Abs1;ZPO §71 Abs1;
Rechtssatz: Der Kostenbeamte ist an die Entscheidung des Gerichtes über die Bewilligung der Verfahrenshilfe gebunden und kann die Voraussetzungen nicht selbständig prüfen; weiters ist in gleicher Weise auch der über einen Berichtigungsantrag gegen einen Zahlungsa... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 15. März 1989, mit dem der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 15. Februar 1989, betreffend die Zurückweisung des Antrages des Beschwerdeführers auf Enthebung bzw. Umbestellung des zu Zl. 27Cg10/86, des Landesgerichtes Klagenfurt zu dessen Verfahrenshelfer bestellten Rechtsanwalts Dr. G, keine Folge ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §61 Abs1;ZPO §68 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19901801... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §1;GEG §6;GEG §7;VwRallg;ZPO §68 Abs1;ZPO §71 Abs1;
Rechtssatz: Der nach § 71 Abs 1 ZPO gefasste - für das Verwaltungsverfahren nach § 6 und 7 GEG bindende - Beschluss des Gerichts bewirkt - anders als bei bloßen Erlöschen der Verfahrenshilfe, dass auch die Einbringung der vorher entstandenen Gerichtsgebühren nicht... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1;ZPO §68 Abs1;ZPO §71; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/1, S 37;
Rechtssatz: Im Fall des Erlöschens der Verfahrenshilfe unterbleibt die Einbringung der bis dahin entstandenen Gebühren und Kosten, es sei denn, es wäre ein Ausspruch nach § 71 ZPO erfolgt. European Case Law... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §8 Abs1;GGG 1984 §9 Abs2;ZPO §68 Abs1;ZPO §68 Abs2;
Rechtssatz: Nur die Entziehung der Verfahrenshilfe bewirkt die rückwirkende Beseitigung der Begünstigungen (ex tunc ab der Bewilligung). Hingegen bewirkt das Erlöschen der Verfahrenshilfe den Fortfall der Begünstigung vom Zeitpunkt des Erlöschens an (ex nunc). ... mehr lesen...