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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §61 Abs1Rechtssatz
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch eine Partei, der ein Verfahrenshelfer bestellt worden ist, führt zwar nicht ex lege zum Erlöschen der Verfahrenshilfe nach § 68 Abs. 1 ZPO, aber dazu, dass die Verfahrenshilfe für erloschen erklärt werden kann (vgl. OGH 13.3.2014, 6 Ob 34/14i).Die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch eine Partei, der ein Verfahrenshelfer bestellt worden ist, führt zwar nicht ex lege zum Erlöschen der Verfahrenshilfe nach Paragraph 68, Absatz eins, ZPO, aber dazu, dass die Verfahrenshilfe für erloschen erklärt werden kann vergleiche OGH 13.3.2014, 6 Ob 34/14i).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025180162.L02Im RIS seit
29.09.2025Zuletzt aktualisiert am
18.12.2025