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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2023, Zl. W221 2273579-1/7E, wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen und die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Dieses Erkenntnis wurde beim rechtsfreundlichen Vertreter der antragstellenden P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit E-Mail vom 11.07.2018 brachte der Antragsteller XXXX eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (belangte Behörde, in der Folge auch „bB“) ein. Darin brachte er vor, er habe am 26.02.2018 bei der Mitbeteiligten, der XXXX (in der Folge auch „MB“), ein Auskunftsbegehren gestellt. Nachdem die Beantwortung nicht vollständig erfolgt sei, habe er am 08.06.2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer stellten mit Schriftsatz vom 01.02.2023 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang. Darin führten sie aus, die Beschwerdeführer und ihr Vertreter den Verhandlungstermin am 03.02.2023 gesundheitsbedingt nicht wahrnehmen können. Die an die intravitreale Injektionstherapie angewiesene Beschwerdeführerin nehme den ärztlichen Termi... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer stellten mit Schriftsatz vom 01.02.2023 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang. Darin führten sie aus, die Beschwerdeführer und ihr Vertreter den Verhandlungstermin am 03.02.2023 gesundheitsbedingt nicht wahrnehmen können. Die an die intravitreale Injektionstherapie angewiesene Beschwerdeführerin nehme den ärztlichen Termi... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In ihrer an die Datenschutzbehörde gerichteten Datenschutzbeschwerde vom 11.03.2022 behaupteten die Antragsteller eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG. 1. In ihrer an die Datenschutzbehörde gerichteten Datenschutzbeschwerde vom 11.03.2022 behaupteten die Antragsteller eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, DSG. 2. Mit dem im
Spruch: ge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis vom 14.04.2022 verhängte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von € 400,00 zuzüglich € 40,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens und verpflichtete ihn somit zur Zahlung eines Betrages in der Höhe von insgesamt € 440,00. 2. Der Antragsteller brachte folglich einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe per eingeschriebenen Brief ein, der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX lehnte die belangte Behörde die Behandlung der Datenschutzbeschwerde des Antragstellers ab. 2. Der Antragsteller brachte folglich einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe per E-Mail ein. Er beantragte darin Verfahrenshilfe zur Vertretung im vollen Umfang, die einstweilige Befreiung von Gebühren und Kosten für die Vertretung und ersuchte um die Bestellung eines namentlich genannten Rechtsanwalts. Begründend gab der Antr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2021 sprach die Datenschutzbehörde aus, dass die Behandlung einer Datenschutzbeschwerde des Antragstellers sowie drei weiterer von ihm vertretener Personen abgelehnt werde. Gegen diesen Bescheid vom XXXX 2021 brachte der Antragsteller mit Schreiben vom XXXX 2021 eine Beschwerde ein. Mit einem Anbringen im Rahmen von Finanz Online vom XXXX 2021 begehrte der Antragsteller „wiederholt die Befreiung von vergangenen und/oder zukünf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2021 wies die Datenschutzbehörde die Datenschutzbeschwerde des Antragstellers sowie drei weiterer von ihm vertretener Personen teilweise ab und teilweise zurück. Gegen diesen Bescheid vom XXXX 2021 brachte der Antragsteller mit Schreiben vom XXXX 2021 eine Beschwerde ein und führte außerdem aus, „wegen der Gebührenvorschreibung zu Gunsten des FA Österreich – Dienststelle Sonderbehörde wiederholt [zu ersuchen], von der Entrichtu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX wies die Datenschutzbehörde den Antrag des Antragstellers vom XXXX auf Wiederaufnahme eines Verfahrens ab. Mit Schreiben vom XXXX stellte der Antragsteller einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde zur Zl XXXX und brachte darin vor, die Kosten des Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts bestreiten zu können. Es liege ein ... mehr lesen...