Norm: ZPO §66 Abs2 ZPO §72 Abs2 ZPO §72 Abs2a ZPO § 66 heute ZPO § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 72 heute ZPO § 72 gültig ab 01.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs2 ZPO §72 Abs2 ZPO §477 Abs1 Z4 ZPO §514 Abs2 ZPO § 66 heute ZPO § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 72 heute ZPO § 72 gültig ab 01.12.2004 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Mit dem in seinem Punkt 2. angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht der Beklagten Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 lit. c ZPO bewilligt. Mit dem in seinem Punkt 2. angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht der Beklagten Verfahrenshilfe im Umfang des Paragraph 64, Absatz eins, Litera c, ZPO bewilligt. Dagegen richtet sich der Rekurs des Klägers mit dem Abänderungsantrag auf Abweisung des Verfahrenshilfeantrages. Die Beklagte beantragt in ihrer Rekursbeantwortung, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs2 ABGB §143 ZPO § 66 heute ZPO § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ABGB § 143 heute ABGB § 143 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ... mehr lesen...
Begründung: In dem vor dem Erstgericht, einem Gerichtshof erster Instanz, laufenden Zivilprozess gab der Vertreter des Beklagten, ein Rechtsanwalt, mit Schriftsatz vom 18. August 2004 (ON 26) die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses zu diesem mit sofortiger Wirkung bekannt. Das Erstgericht nahm die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass sie dem Gericht und dem Kläger gegenüber erst wirksam werde, wenn die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts vo... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs2 ZPO § 66 heute ZPO § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wurde ein Verbesserungsauftrag vom Verfahrenshilfewerber nur unzulänglich beantwortet, dann bedarf es zur Aufklärung von Zweifelsfragen keines weiteren Verbesserungsauftr... mehr lesen...
Begründung: Die am 2. November 1988 eingebrachte Klage konnte erst anläßlich des dritten Versuches am 1. Juni 1989 durch Hinterlegung zugestellt werden. Eine Klagebeantwortung wurde nicht erstattet. Am 29. September 1989 beantragte die klagende Partei die Erlassung eines Versäumungsurteiles. Das Versäumungsurteil vom 4. Oktober 1989 wurde vom Beklagten am 20. Oktober 1989 persönlich übernommen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist brachte der Beklagte einen Antrag auf Verfahrenshilf... mehr lesen...
Begründung: Dem frei gewählten Rechtsanwalt des Beklagten wurde das Urteil des Erstgerichtes am 8. Oktober 1987 zugestellt. Mit dem am 30. Oktober 1987 beim Erstgericht eingelangten Antrag (ON 10) begehrte der Beklagtenvertreter namens des Beklagten unter Vorlage des Vermögensbekenntnisses nach ZPO-Form 1 und einer Lohnbestätigung die Bewilligung der Verfahrenshilfe für das Berufungsverfahren, wobei ersucht wurde, den bisher frei gewählten Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer zu b... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs2 ZPO §464 Abs3 II ZPO § 66 heute ZPO § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 464 heute ZPO § 464 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
In der gegenständlichen Rechtssache legte die Klägerin nach Zustellung des erstgerichtlichen Urteils innerhalb der Berufungsfrist ein vorschriftsmäßiges Armenrechtszeugnis vor und beantragte die Bewilligung des Armenrechtes sowie die Beigabe eines Armenvertreters zur Einbringung einer Berufung gegen dieses Urteil. Infolge Bewilligung ihres Antrages (durch das Rekursgericht) wurde dem gemäß § 66 Abs 2 ZPO vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer zunächst bestellten Armenanwalt der Beste... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs2 ZPO § 66 heute ZPO § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
§ 66 Abs2 ZPO gibt dem Ausschuß der Rechtsanwaltskammer auch die Befugnis, an Stelle einer zunächst namhaft gemachten Person eine andere Person zu bestellen, falls die ... mehr lesen...