Entscheidungen zu § 66 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-11 von 11

RS OGH 2021/1/18 58R104/20x

Norm: ZPO §66 Abs2ZPO §72 Abs2ZPO §72 Abs2a
Rechtssatz: Nach Streitanhängigkeit  begründet die Nichteinbeziehung des Prozessgegners vor Beschlussfassung über einen Verfahrenshilfeantrag keine Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens. Entscheidungstexte 58 R 104/20x Entscheidungstext LG Wr. Neustadt 18.01.2021 58 R 104/20x European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.2021

RS OGH 2017/12/19 14R147/17s, 11R57/19m

Norm: ZPO §66 Abs2ZPO §72 Abs2ZPO §477 Abs1 Z4ZPO §514 Abs2
Rechtssatz: Beantragt eine Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe in einem bereits streitanhängigen Verfahren, so ist der gegnerischen Partei Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Gegenpartei hat die Nichtigkeit der Entscheidung über die Verfahrenshilfe zur Folge. Entscheidungstexte 14 R 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2017

TE OGH 2006/11/14 54R213/06x

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Entscheidung | OGH | 14.11.2006

RS OGH 2006/11/14 54R213/06x

Norm: ZPO §66 Abs2ABGB §143
Rechtssatz: Im Falle einer bloß subsidiären Unterhaltspflicht eines Kindes gemäß § 143 ABGB können nur konkrete Umstände (z.B. Behauptungen des Gegners), die eine Unterhaltspflicht wahrscheinlich erscheinen lassen, Anlass zu einer Überprüfung sein. Andernfalls würden die Prüfpflichten der Gerichte überspannt werden, müsste doch in vielen Fällen auch unnötiger Aufwand getrieben werden. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.2006

TE OGH 2005/6/30 3Ob130/05x

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Entscheidung | OGH | 30.06.2005

RS OGH 1999/4/21 2R23/99m

Norm: ZPO §66 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein Verbesserungsauftrag vom Verfahrenshilfewerber nur unzulänglich beantwortet, dann bedarf es zur Aufklärung von Zweifelsfragen keines weiteren Verbesserungsauftrags. Stellen sich die Angaben des Verfahrenshilfewerbers auch in anderen Punkten des Vermögensbekenntnisses aufgrund der Aktenlage als unverläßlich heraus, dann mangelt es an der Anspruchsbescheinigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1999

TE OGH 1990/11/28 1Ob680/90

Begründung: Die am 2. November 1988 eingebrachte Klage konnte erst anläßlich des dritten Versuches am 1. Juni 1989 durch Hinterlegung zugestellt werden. Eine Klagebeantwortung wurde nicht erstattet. Am 29. September 1989 beantragte die klagende Partei die Erlassung eines Versäumungsurteiles. Das Versäumungsurteil vom 4. Oktober 1989 wurde vom Beklagten am 20. Oktober 1989 persönlich übernommen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist brachte der Beklagte einen Antrag auf Verfahrenshilfe e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.1990

TE OGH 1988/7/28 7Ob21/88

Begründung: Dem frei gewählten Rechtsanwalt des Beklagten wurde das Urteil des Erstgerichtes am 8. Oktober 1987 zugestellt. Mit dem am 30. Oktober 1987 beim Erstgericht eingelangten Antrag (ON 10) begehrte der Beklagtenvertreter namens des Beklagten unter Vorlage des Vermögensbekenntnisses nach ZPO-Form 1 und einer Lohnbestätigung die Bewilligung der Verfahrenshilfe für das Berufungsverfahren, wobei ersucht wurde, den bisher frei gewählten Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer zu best... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.07.1988

RS OGH 1988/7/28 7Ob21/88, 3Ob551/89, 1Ob680/90, 3Ob130/05x, 9Ob46/20k

Norm: ZPO §66 Abs2ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung einer Aufforderung nach § 66 Abs 2 Satz 3 ZPO muss nicht notwendig dazu führen, die ursprünglichen Angaben für unrichtig zu halten. Sie hat keinen Einfluss auf Beginn und Ablauf der Berufungsfrist; hiefür bleibt vielmehr § 464 Abs 3 ZPO maßgebend. Entscheidungstexte 7 Ob 21/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 21/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.07.1988

TE OGH 1971/9/15 3Ob88/71

In der gegenständlichen Rechtssache legte die Klägerin nach Zustellung des erstgerichtlichen Urteils innerhalb der Berufungsfrist ein vorschriftsmäßiges Armenrechtszeugnis vor und beantragte die Bewilligung des Armenrechtes sowie die Beigabe eines Armenvertreters zur Einbringung einer Berufung gegen dieses Urteil. Infolge Bewilligung ihres Antrages (durch das Rekursgericht) wurde dem gemäß § 66 Abs 2 ZPO vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer zunächst bestellten Armenanwalt der Bestellu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1971

RS OGH 1971/9/15 3Ob88/71

Norm: ZPO §66 Abs2
Rechtssatz: § 66 Abs2 ZPO gibt dem Ausschuß der Rechtsanwaltskammer auch die Befugnis, an Stelle einer zunächst namhaft gemachten Person eine andere Person zu bestellen, falls die ursprünglich namhaft gemachte Person aus irgendwelchen Gründen (neben dem häufigsten Fall einer Interessenkollision käme auch der Verlust der Befähigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Betracht) außerstande ist, die ihr zugedachte Funktion z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1971

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