RS OGH 2017/12/19 14R147/17s, 11R57/19m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2017
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Norm

ZPO §66 Abs2
ZPO §72 Abs2
ZPO §477 Abs1 Z4
ZPO §514 Abs2

Rechtssatz

Beantragt eine Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe in einem bereits streitanhängigen Verfahren, so ist der gegnerischen Partei Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Gegenpartei hat die Nichtigkeit der Entscheidung über die Verfahrenshilfe zur Folge.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2017:RW0000895

Im RIS seit

30.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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