RS OGH 2006/11/14 54R213/06x

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Veröffentlicht am 14.11.2006
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Norm

ZPO §66 Abs2
ABGB §143

Rechtssatz

Im Falle einer bloß subsidiären Unterhaltspflicht eines Kindes gemäß § 143 ABGB können nur konkrete Umstände (z.B. Behauptungen des Gegners), die eine Unterhaltspflicht wahrscheinlich erscheinen lassen, Anlass zu einer Überprüfung sein. Andernfalls würden die Prüfpflichten der Gerichte überspannt werden, müsste doch in vielen Fällen auch unnötiger Aufwand getrieben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:2006:RSA0000044

Dokumentnummer

JJR_20061114_LG00569_05400R00213_06X0000_044
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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