Entscheidungsgründe: Die klagende Bank nimmt die beiden Beklagten als unbedingte erbserklärte und eingeantwortete Miterben nach ihrer Mutter Maria T***** aus der Übernahme persönlicher Haftungen der am 1. Jänner 1983 verstorbenen Erblasserin für Kredit- bzw. Darlehensverbindlichkeiten ihres Sohnes, des Bruders der beiden Beklagten, Reinhard T*****, auf Zahlung eines Betrages von restlich S 7,459.579,94 s.A. in Anspruch. Es ist unbestritten, daß die beiden Beklagten als Miterben fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter Bezugnahme auf den im Original vorgelegten Wechsel vom 15. Juni 1983 brachte die klagende Partei vor, die beklagte Partei habe sich nach dem Inhalt dieses Wechsels verpflichtet, an den Aussteller, die Firma Franz R*** in Viehhofen, die Wechselsumme von S 127.460,06 zu bezahlen. Der Wechsel sei in der Folge von der klagenden Partei im Eskomptewege erworben und nach Fälligkeit nicht eingelöst worden, sodaß Protest mangels Zahlung habe erhoben werden müs... mehr lesen...
Norm: ZPO §557 Abs2 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1979 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Wird zwar in ... mehr lesen...
Unter Vorlage eines protestierten Wechsels vom 3. August 1965 beantragte die klagende Partei mit der als "Wechselklage mit Protest" überschriebenen Eingabe vom 15. Oktober 1965 die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages, mit welchem dem Wechselaussteller und dem Betriebsratsfonds der Fabrik X-AG. als Akzeptant zur ungeteilten Hand die Bezahlung der Wechselsumme von 90.000 S samt Zinsen und Spesen oder die Einbringung von Einwendungen dagegen aufgetragen werde. Das Erstgericht er... mehr lesen...
Norm: WG Art8 ZPO §557 Abs2 WG Art. 8 gültig von 20.06.1990 bis 31.12.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 690/1992 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10... mehr lesen...
Die Klägerin hat einen Wechsel an eigene Order auf die Beklagte gezogen. Der Wechsel wurde von der Ausstellerin nicht firmenmäßig von den beiden Liquidatoren, sondern nur von einem der Liquidatoren und von einem gewissen G. i. V. des zweiten Liquidators gefertigt. Die Vollmacht, auf Grund deren der Anwalt der Klägerin diesen Wechsel eingeklagt hat, war in gleicher Weise namens der Klagsfirma unterzeichnet. Die Klägerin hat einen Wechsel an eigene Order auf die Beklagte gezogen. Der... mehr lesen...
Norm: ZPO §557 Abs2 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1979 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
§ 557 Abs 2... mehr lesen...