Entscheidungsgründe: Am 20. 5. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Wechsel über eine Wechselsumme von ATS 520.000 mit der unbedingten Anweisung aus, die Wechselsumme am 16. 6. 1995 an die eigene Order zu bezahlen. Am 13. 6. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Blankowechsel aus, welcher später von der Klägerin über eine Wechselsumme von ATS 2,990.000 mit der Zahlungsanweisung komplettier... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeiträge von je S 4.000,- monatlich pro Kind für den mj. N***** um S 7.000,- auf S 11.000,- monatlich und für den mj. A***** um S 1.500,- auf S 5.500,- monatlich. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Hinsichtlich des mj. A***** hat das Rekursgericht einen Antrag des Vaters auf Abänderung des Zulassungsausspruchs (§ 14a AußStrG) und einen dieses Kind betreffenden Revisi... mehr lesen...
Begründung: Am 19.10.1994 verpflichtete sich die Klägerin gegenüber der Beklagten in einem gerichtlichen Vergleich, es ab sofort zu unterlassen, in Prospekten zur Verkaufswerbung für die von ihr unter der Bezeichnung "E*****DESIGN" vertriebenen Türbeschläge das Modell L*****mit der Bezeichnung "H44P8,5" als "Messing poliert" und das Modell L*****zweiteilig mit der Bezeichnung "H44RG8,5" als "Messing verchromt" zu bezeichnen. Nach Abschluß des Vergleiches verfaßte der Geschäf... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIa3 ZPO §233 ZPO §425 ZPO §557 Abs1 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Am 28.7.1995 brachte der Betreibende beim Landesgericht Leoben aufgrund von 11 auf Pesetas lautenden Wechseln eine Wechselklage mit dem Antrag auf Erlassung von Wechselzahlungsaufträgen ein. Die ATS-Beträge errechnete der Betreibende für den am jeweiligen Verfallstag geltenden Umrechnungskurs. Die begehrten Beträge liegen zwischen ATS 40.895,50 und ATS 85.536,36. Nachdem das angerufene Landesgericht mit Beschluß vom 31.7.1995 die Wechselklage wegen sachlicher Unzu... mehr lesen...
Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Zahlungsauftrag vom 15. 5. 1982 auf Grund des vom Kläger ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels, der das Ausstellungsdatum 9. 12. 1982 trug und auf den 9. 3. 1982 fällig gestellt war, die Zahlung der Wechselsumme von 297 513 S samt Anhang auf. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen, die kein Sachvorbringen enthielten. Im weiteren Verfahren brachte er vor, er habe vom Kläger einen Traktor zum Preis von 359 948 S mit der a... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z15 ZPO §557 Abs1 KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1979 bis 31.03.2009 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 BSchG Art59a Abs1 ZPO §557 Abs1 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995... mehr lesen...
Norm: ABGB §1414 EO §35 B ZPO §557 Abs1 ABGB § 1414 heute ABGB § 1414 gültig ab 01.01.1812 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Dem nunmehrigen Beklagten wurde gegen den nunmehrigen Kläger vom Erstgericht mit Beschluß vom 21. November 1975. GZ 12 E 11 419/75-1, auf Grund der Scheckzahlungsaufträge des Handelsgerichtes Wien vom 22. April 1974, 20 Cg 663/74, und vom 16. April 1974, 20 Cg 634/74, des Beschlusses des Erstgerichtes vom 11. Juli 1974, 9 E 27 620/74, sowie der "Vollzugsgebühren-Vorschreibung" des Erstgerichtes vom 23, September 1974, 9 E 27 620/74, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung v... mehr lesen...
Gegen den von der Ausstellerin erwirkten Wechselzahlungsauftrag erhob die beklagte Akzeptantin eine Reihe von Einwendungen, wobei sie "vorsichtshalber" auch die Gültigkeit des Wechsels bestritt. Dieser Einwendung blieb vor dem Erstgericht, das ein weitwendiges Verfahren in anderen Richtungen führte, ohne nähere Präzisierung, doch gelangte nach Richterwechsel das Erstgericht auf ihrer Grundlage zur Aufhebung des Wechselzahlungsauftrages. Er stellte fest, daß der am 1. September 1969... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 B2f ZPO §557 Abs1 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 557 ... mehr lesen...
Auf Grund der von der Beklagten in Wien ausgestellten, an die Mitteleuropäische Handelsbank AG in Frankfurt am Main als Bezogene gerichteten, bei Vorlage jedoch nicht eingelösten Schecks vom 28. August 1974, lautend auf 80.000 DM, und vom 5. September 1974, lautend auf 75.000 DM, erwirkte die Klägerin gegen die Beklagte den Scheckzahlungsauftrag des Erstgerichtes vom 31. Oktober 1974 über insgesamt 155.000 DM samt Anhang. Keiner der beiden Schecks enthält eine besondere Angabe des ... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ antragsgemäß auf Grund des von der Klägerin am 20. Feber 1974 ausgestellten und von den beiden Beklagten akzeptierten Wechsels einen auf die Wechselsumme von 15.645.75 S samt Anhang lautenden Wechselzahlungsauftrag. Die Beklagten erhoben rechtzeitig Einwendungen. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 17. Mai 1974 erhoben sie die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes unter Hinweis auf das Ratengesetz. Die Klägerin bra... mehr lesen...
Auf Grund eines für den 10. 12. 1965 fällig gestellten, keinen Protest oder Protesterlaß aufweisenden, auf den Betrag von S 30.000.- lautenden Wechsels, den der Beklagte als Aussteller unterfertigt und mit einem Blankoindossament versehen hatte, erwirkte der Kläger ua gegen den Beklagten am 19. 11. 1968 einen Wechselzahlungsauftrag, gegen den der Beklagte Einwendungen erhob. In diesen führte er aus, daß die Schuld aus dem Wechsel, den Gerda M als Bezogene und ihr Ehemann Spasoje M a... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte auf Grund eines von der klagenden Partei vorgelegten, ursprünglich blanko begebenen Wechsels vom 7. Oktober 1969, lautend auf den Betrag von 1.151.064.29 S, einen von der klagenden Partei beantragten Wechselzahlungsauftrag gegen den Beklagten, der im Wechsel als Bezogener genannt ist. Angenommen war dieser Wechsel jedoch nicht vom Beklagten, sondern von der "Sch GmbH" worden, für die Hildegard W unterschrieben hatte, die vom 20. September 1965 bis 10. Jänn... mehr lesen...
Über Antrag der klagenden OHG. erließ das Erstgericht am 6. März 1967 auf Grund eines Wechsels vom 3. Februar 1967 gegen die beiden Beklagten Otto und Hilde V. als Akzeptanten einen Wechselzahlungsauftrag zur ungeteilten Hand über 80.288 S s. A. Der Wechsel wurde von der X.-Bank AG. ausgestellt; als Bezogene waren die beiden Beklagten und Max A. (persönlich haftender Gesellschafter der klagenden Partei) angeführt. Alle drei haben auch als Akzeptanten unterschrieben. Auf der Rücksei... mehr lesen...
Norm: ZPO §557 Abs1 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1979 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Eine bloße Re... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a ZPO §557 Abs1 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Der Wechselzahlungsauftrag vom 24. Oktober 1960 wurde der Beklagten am 27. Oktober 1960 zugestellt. Am 31. Oktober 1960, dem letzten Tag der Frist zur Erhebung von Einwendungen, stellte die Beklagte vor dem Erstgericht den Antrag auf Erteilung des Armenrechtes und Bestellung eines Armenanwaltes, weil sie beabsichtige, gegen den Wechselzahlungsauftrag Einwendungen zu erheben. Da auf dem gleichzeitig vorgelegten Armenrechtszeugnis die Unterschriften des Bürgermeisters und der Bezirks... mehr lesen...
Norm: ZPO §557 Abs1 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1979 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Wurde ein dem... mehr lesen...
Norm: RatenG 1896 §6 Abs3 ZPO §557 Abs1 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1979 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beklagte, der seinen Wohnsitz im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten hat, akzeptierte einen Blankowechsel mit dem Zahlungsort W. im Sprengel des Kreisgerichtes Krems, der sodann auf den Klagebetrag ausgestellt wurde. Der Beklagte erhob gegen den Zahlungsauftrag rechtzeitig Einwendungen, wendete in der ersten mündlichen Streitverhandlung örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Kreisgerichtes Krems gemäß § 6 RatenG. ein und beantragte in erster Linie die Nichtigerklärung de... mehr lesen...
Norm: ZPO §552 Abs2 ZPO §557 Abs1 ZPO § 552 gültig von 01.01.2003 bis 31.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 552 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ZPO § 557 heute ZPO §... mehr lesen...
Norm: SchG Art59a ZPO §553 ZPO §557 Abs1 ZPO § 553 gültig von 01.01.1898 bis 31.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gü... mehr lesen...
Norm: ZPO §553 ZPO §557 Abs1 ZPO §559 ZPO § 553 gültig von 01.01.1898 bis 31.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gült... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GZPO §557 Abs1
Rechtssatz:
Im Wechselmandatsprozeß können die erforderlichen Tatsachen, so die Abtretung nachgewiesen werden (eine gemeinrechtliche Abtretung muß nicht bereits aus dem Wechsel hervorgehen oder urkundlich nachgewiesen werden); in diesem Falle ist der WZA aufrecht zu halten, obwohl der mangels des erforderlichen Nachweises im Zeitpunkte der Erlassung des WZA richtigerweise nicht hätte erlassen werd... mehr lesen...
Norm: ZPNov 1955 allg ZPO §84 ZPO §85 ZPO §85 ZPO §557 Abs1 ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 B ZPO §557 Abs1 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...