Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der wiederaufnahmsklagenden Partei G***** W*****, vertreten durch Hopmeier & Wagner Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die wiede... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 5 C 1719/07h des Bezirksgerichts Kufstein begehrte der hier Beklagte als Kläger, die Beklagte (hier Wiederaufnahmsklägerin) schuldig zu erkennen, die Beweidung eines näher bezeichneten Waldgrundstücks durch Weidevieh zu unterlassen. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erstattete die Beklagte (Wiederaufnahmsklägerin) kein eigenes Sachvorbringen, sondern anerkannte das Klagebegehren zur Gänze, sodass ein klagsstattgebendes, in Rechtskraft erwa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme eines Verfahrens des Erstgerichts, in dem ihr Klagebegehren auf Feststellung, sie sei Hauptmieterin von drei näher bezeichneten Wohnungen und die am 1. Jänner 1999 abgeschlossenen Mietverträge seien aufrecht, abgewiesen worden war. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, womit die Wiederaufnahmsklage noch vor Zustellung an den Beklagten zurückgewiesen worden war, und sprach aus, dass der Wert des Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 3 C 10/05h des Erstgerichts beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens unter anderem in der Form, dass der Antragsgegner verpflichtet werde, die Verbindlichkeiten aus zwei Darlehen bei der ***** E***** Bank ***** AG zur alleinigen Rückzahlung zu übernehmen. Der Antragsgegner beantragte seinerseits unter anderem, der Antragstellerin die alleinige Rückzahlung dieser Darlehen aufzutragen. Das Erstgericht wies mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 18. Mai 2004 im Verfahren 41 C 12/04k des Bezirksgerichts Salzburg wurde der Wiederaufnahmskläger, dort als Beklagter, verpflichtet, der Wiederaufnahmsbeklagten, dort Klägerin, 14.710,62 EUR sA sowie ab 1. Mai 2004 einen monatlichen Unterhalt von 420 EUR zu bezahlen. Dem lag die Feststellung zugrunde, dass der Wiederaufnahmskläger nach der Eheschließung am 26. Mai 1999 im Jahr 2000 nach Österreich kam, bei der Wiederaufnahmsbeklagten wohnte und sich etwa d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 13 Cg 78/99d des Landesgerichts Innsbruck, in welchem ausgesprochen wurde, dass eine aufgrund des Übergabsvertrags vom 6. 11. 1997 grundbücherlich vorgenommene Einverleibung ihres Eigentumsrechts unwirksam und daher zu löschen sei. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der die Wiederaufnahmsklage noch vor Zustellung an die Beklagte zurückgewiesen wurde und sprach aus, dass der ordentli... mehr lesen...