Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Ein Verschulden im Sinne dieser Gesetzesstelle ist von Amts wegen wahrzunehmen. Es bedarf hiezu keiner Einwendung des Gegners.
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Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Nachlässige Aufbewahrung von Aufzeichnungen außerhalb eines Rechtsstreites begründet kein Verschulden im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO. Nachlässige Aufbewahrung von Auf... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs4 ZPO §530 Abs2 H ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Es ist als Verschulden des Wiederaufnahmsklägers anzusehen, wenn er erst nach Rechtskraft des Kündigungsurteiles bezüglich der Rechtzeitigkeit der Aufkü... mehr lesen...
Mit Urteil des Gewerbegerichtes Wien vom 10. Dezember 1945, 13 a Cr 59/45, wurde der durch einen Abwesenheitskurator vertretene Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von 7846.26 S s. A. an den Wiederaufnahmsbeklagten verurteilt. Das Erstgericht wies die auf § 530 Z. 7 ZPO. gestützte Wiederaufnahmsklage gemäß § 543 ZPO. als verspätet zurück. Infolge Rekurses des Klägers hob das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug diesem eine sachliche Entscheidung auf. Das Erstger... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz: Zur Frage, ob die im Vorprozeß durch einen Abwesenheitskurator vertretene Partei ohne ihr Verschulden außerstande war, nur ihr, nicht aber dem Kurator bekannte Tatsach... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Das zufällige Auffinden einer vergessenen Urkunde, die sich immer im Besitz des Wiederaufnahmsklägers befunden hat, kann grundsätzlich nicht als Wiederaufnahmsgrund ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO §538 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Kläger ist Mitglied des Österreichischen Direktorenverbandes aller Artisten und Bühnenkünstler beschäftigenden und musikdarbietenden Unternehmungen, sein Gesellschafter Josef St. Mitglied des Verbandes österreichischer Theaterdirektoren. Beide Gesellschafter wurden von den Beklagten beim Bühnenschiedsgericht auf Bezahlung von Gagenrückständen geklagt und in ihrer Abwesenheit mit Schiedsspruch vom 13. März 1949 verurteilt. Ein schriftlicher Schiedsvertrag liegt nicht vor, sondern nu... mehr lesen...
Norm: ZPO §196 ZPO §321 ZPO §324 ZPO §530 Abs2 H ZPO § 196 heute ZPO § 196 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 321 heute ZPO § 321 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...
Dr. Peter H. begehrt als Eigentümer eines Hauses Räumung der von der Beklagten, der Schwester seiner geschiedenen Frau, in diesem Hause ohne jede Rechtsgrundlage innegehabten zwei Ordinationsräume. Zur Erhärtung seines Rechtsstandpunktes hatte sich der Kläger auch auf den Rechtsanwalt Dr. Emmerich S. als Zeugen berufen, welches Beweismittel vom Prozeßgericht auch zugelassen wurde. Zur Erhärtung seines Rechtsstandpunktes hatte sich der Kläger auch auf den Rechtsanwalt Dr. Emmerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Das Sicherinnern oder Erinnertwerden an eine im Prozesse vergessene Tatsache ist kein Inkenntnisgelangen einer neuen Tatsache. Nur unverschuldetes Vergessen schadet ... mehr lesen...