Norm: EO §78ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §502 Abs5 Z2 LZPO §526 Abs3ZPO §528 Abs2 Z1a F4
Rechtssatz: Ist nicht über die Räumung, sondern über die Durchsetzung des bereits in vollstreckbarer Form festgestellten Räumungsanspruchs zu entscheiden, kann dies nicht dem Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO unterstellt werden. Das Rekursgericht hat auszusprechen, ob der Entscheidungsgegenstand S 52.000, bejahendenfalls, ob er auch S 260.000 übersteig... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 1995 §84 Abs6ZPO §500 Abs2 Z3 IZPO §526 Abs3 GZPO §528 Abs1 KZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: § 84 Abs 6 EO idF der EO-Novelle 1995 normiert nur eine Ausnahme von § 528 Abs 2 Z 2 ZPO; das Rekursgericht hat daher, übersteigt der Entscheidungsgegenstand fünfzigtausend Schilling jedenfalls auszusprechen, ob der Revisionsrekurs zulässig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 2366/96d ... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §37 Abs1 Z14ZPO §500 Abs2 Z1 II1ZPO §526 Abs3 GZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 1 Z 14 MRG entscheidet der Außerstreitrichter (seit der Erweiterung seines Zuständigkeitskatalogs durch das 2.WÄG) über ein Begehren, das schlicht auf Rückzahlung verbotener Leistungen und Entgelte gerichtet ist, womit der Entscheidungsgegenstand selbst in einem Geldbetrag besteht. Ein allenfalls mit diesem Leistungsbegehren verbundenes... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIiZPO §526 Abs3 G
Rechtssatz: Eine Ergänzung der zweitinstanzlichen Entscheidung durch einen zuunrecht unterbliebenen Bewertungsausspruch ist entbehrlich, wenn der OGH das Vorliegen einer positiven Rechtsmittelvoraussetzung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (§ 528 Abs 1 ZPO) verneint und das Rechtsmittel deshalb zurückzuweisen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 1647/94 Ents... mehr lesen...