Norm: ZPO §521a Abs1 Z3KO §6KO §181 ff
Rechtssatz: Der Antrag des Arbeitgebers auf Nichtigerklärung des Verfahrens, das eine Arbeitnehmerin trotz Eröffnung des Privatkonkurses selbst eingeleitet hatte, dessen Erfolg die Zurückweisung der Klage zur Folge hätte, ist einem "Antrag auf Zurückweisung der Klage" im Sinne § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gleichzuhalten. Das Rekursverfahren ist daher zweiseitig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a Abs1 Z3KO §6KO §181 ff
Rechtssatz: Der Antrag des Arbeitgebers auf Nichtigerklärung des Verfahrens, das eine Arbeitnehmerin trotz Eröffnung des Privatkonkurses selbst eingeleitet hatte, dessen Erfolg die Zurückweisung der Klage zur Folge hätte, ist einem "Antrag auf Zurückweisung der Klage" im Sinne § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gleichzuhalten. Das Rekursverfahren ist daher zweiseitig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Hebt das Erstgericht das Verfahren auf, weist es den Widerspruch gegen das Ersturteil zurück und stellt es ein bereits aufgehobenes Ersturteil wieder her, dann wird damit - unabhängig von der Gesetzmäßigkeit einer derartigen Entscheidung - dem Beklagten die meritorische Streiterledigung verweigert, sodass für das gesamte Rechtsmittelverfahren die vierwöchige Rekursfrist des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gilt.... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Hebt das Erstgericht das Verfahren auf, weist es den Widerspruch gegen das Ersturteil zurück und stellt es ein bereits aufgehobenes Ersturteil wieder her, dann wird damit - unabhängig von der Gesetzmäßigkeit einer derartigen Entscheidung - dem Beklagten die meritorische Streiterledigung verweigert, sodass für das gesamte Rechtsmittelverfahren die vierwöchige Rekursfrist des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gilt.... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Wird ein Zwischenantrag auf Feststellung von der ersten Instanz zurückgewiesen, ist das Rechtsmittelverfahren in analoger Anwendung des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig. Entscheidungstexte 8 ObA 205/96 Entscheidungstext OGH 18.04.1996 8 ObA 205/96 1 Ob 2315/96i Entscheidungstext OGH 29.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Wird ein Zwischenantrag auf Feststellung von der ersten Instanz zurückgewiesen, ist das Rechtsmittelverfahren in analoger Anwendung des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig. Entscheidungstexte 8 ObA 205/96 Entscheidungstext OGH 18.04.1996 8 ObA 205/96 1 Ob 2315/96i Entscheidungstext OGH 29.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 BZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §521 Abs1ZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem es die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, ist immer mit Rekurs (Vollrekurs) anfechtbar. Der Rekurs ist - anders als jener gegen die Zurückweisung der Klage - einseitig und daher innerhalb von 14 Tagen zu erheben. Anmerkung Künftige Indizierungen zur Zwe... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 BZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §521 Abs1ZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem es die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, ist immer mit Rekurs (Vollrekurs) anfechtbar. Der Rekurs ist - anders als jener gegen die Zurückweisung der Klage - einseitig und daher innerhalb von 14 Tagen zu erheben. Anmerkung Künftige Indizierungen zur Zwe... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §521a Abs1
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem ein Exekutionsantrag abgewiesen wird, zählt nicht zu den im § 521 a Abs 1 ZPO angeführten Beschlüssen. Entscheidungstexte 3 Ob 84/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 3 Ob 84/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087058 D... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 T17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §521a Abs1 Z3ZPO §521a Abs2ZPO §527 Abs2 B1
Rechtssatz: Das Revisionsrekursverfahren ist einseitig, wenn der Zurückweisungsbeschluss vor Zustellung des Sachantrags an die Antragsgegner erfolgte. Entscheidungstexte 5 Ob 67/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 67/94 Veröff: SZ 67/156 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 T17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §521a Abs1 Z3ZPO §521a Abs2ZPO §527 Abs2 B1
Rechtssatz: Das Revisionsrekursverfahren ist einseitig, wenn der Zurückweisungsbeschluss vor Zustellung des Sachantrags an die Antragsgegner erfolgte. Entscheidungstexte 5 Ob 67/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 67/94 Veröff: SZ 67/156 ... mehr lesen...