Norm: ZPO §50ZPO §521a Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein fiktiver alleiniger Kostenrekurs ist, wenn tatsächlich eine erfolglose Berufung in der Hauptsache erhoben wird, zumindest dann, wenn die Berufung im Kostenpunkt nicht zur Gänze erfolgreich ist, nicht mehr zu honorieren. Entscheidungstexte 40 R 229/02a Entscheidungstext LG für ZRS Wien 11.03.2003 40 R 229/02a ... mehr lesen...
Norm: ZPO §50ZPO §521a Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein fiktiver alleiniger Kostenrekurs ist, wenn tatsächlich eine erfolglose Berufung in der Hauptsache erhoben wird, zumindest dann, wenn die Berufung im Kostenpunkt nicht zur Gänze erfolgreich ist, nicht mehr zu honorieren. Entscheidungstexte 40 R 229/02a Entscheidungstext LG für ZRS Wien 11.03.2003 40 R 229/02a ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57ZPO §521 Abs1ZPO §521a Abs1ZPO §527 Abs2 B3b
Rechtssatz: Wird der Beschluss, mit dem das Erstgericht den Erlag einer aktorischen Kaution aufgetragen hat, vom Rekursgericht zur Verfahrensergänzung aufgehoben, beträgt die Frist für den - zugelassenen - Revisionsrekurs 14 Tage. Entscheidungstexte 1 Ob 189/02d Entscheidungstext OGH 24.02.2003 1 Ob 189/02d ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6aZPO §190 AZPO §521a Abs1 idF ZVN 2009FBG §19KO §7
Rechtssatz: Auch eine konventionskonforme Auslegung des § 521a ZPO verlangt keine Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens über einen Unterbrechungsbeschluss gem §§ 190 f ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 133/02s Entscheidungstext OGH 02.07.2002 4 Ob 133/02s 9 ObA 68/03w Entsc... mehr lesen...