Norm: ZPO §521a Abs1 Z3ZPO §18
Rechtssatz: In konventionskonformer Anwendung der österreichischen Zivilprozessordnung ist das Rechtsmittelverfahren im Zwischenstreit über die Zurückweisung des Nebenintervenienten analog § 521a Abs 1 Z3 ZPO zweiseitig zu gestalten. Entscheidungstexte 12 RS 124/06a Entscheidungstext OLG Linz 20.12.2006 12 RS 124/06a ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a Abs1 Z3ZPO §18
Rechtssatz: In konventionskonformer Anwendung der österreichischen Zivilprozessordnung ist das Rechtsmittelverfahren im Zwischenstreit über die Zurückweisung des Nebenintervenienten analog § 521a Abs 1 Z3 ZPO zweiseitig zu gestalten. Entscheidungstexte 12 RS 124/06a Entscheidungstext OLG Linz 20.12.2006 12 RS 124/06a ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Wenn die Abänderung einer Entscheidung der Vorinstanzen insoweit zu einer endgültigen Verweigerung der Verfahrensfortsetzung führte, die wertungsmäßig der Klagzurückweisung gleichzuhalten ist, ist dem Kläger zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs die Möglichkeit einer Revisionsrekursbeantwortung zuzubilligen. Dabei ist § 521a Abs 1 Z 3 ZPO trotz des Abstellens des Gesetzeswortlauts auf einen diesbezüglichen An... mehr lesen...