Norm
ZPO §236 ERechtssatz
Wird ein Zwischenantrag auf Feststellung von der ersten Instanz zurückgewiesen, ist das Rechtsmittelverfahren in analoger Anwendung des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig.Wird ein Zwischenantrag auf Feststellung von der ersten Instanz zurückgewiesen, ist das Rechtsmittelverfahren in analoger Anwendung des Paragraph 521 a, Absatz eins, Ziffer 3, ZPO zweiseitig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101988Dokumentnummer
JJR_19960418_OGH0002_008OBA00205_9600000_001