Begründung: Dr. Alois B***** ist am ***** verstorben. Die Einschreiter sind die Kinder des Erblassers. In der Verlassenschaftssache nach Dr. Alois B***** hat die Todesfallaufnahme stattgefunden. Erbantrittserklärungen liegen bislang nicht vor. Die Einschreiter beantragten mit ihrer beim Erstgericht am 22. 6. 2008 eingelangten Eingabe (ua), „den dem öffentlichen Notar Mag. Christian K***** erteilten Auftrag als Gerichtskommissär ... zu widerrufen und an seiner Stelle einen anderen No... mehr lesen...
Rechtssatz: Für Rekursfristen im Verfahren betreffend die Verfahrenshilfe ist § 521 Abs 3 ZPO nicht anzuwenden, weil dort Rekurse gemäß § 72 Abs 3 ZPO auch vor den Gerichtshöfen zu gerichtlichem Protokoll gegeben oder ohne Anwaltsunterschrift schriftlich eingebracht werden können, sodaß es eines Schutzes durch die Vorschrift des § 521 Abs 3 iVm § 464 Abs 3 ZPO (Fristunterbrechung durch Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeanwaltes) nicht bedarf. Entscheidungstexte 12 R 3... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §65ZPO §464 Abs3 IIZPO §521 Abs3
Rechtssatz: Die Rücknahme des Antrags auf Verfahrenshilfe wirkt ex tunc. Entscheidungstexte 3 Ob 131/98f Entscheidungstext OGH 06.05.1998 3 Ob 131/98f 1 Ob 125/08a Entscheidungstext OGH 25.11.2008 1 Ob 125/08a Auch 8 Ob 109/09a Ents... mehr lesen...
Begründung: Der Ablehnungswerber stellte verschiedene Ablehnungsanträge, die vom Erstgericht mit zwei Beschlüssen (ON 7 und ON 14) zurückgewiesen wurden. Zur Erhebung von Rekursen stellte er Verfahrenshilfeanträge, die das Erstgericht mit zwei weiteren Beschlüssen (ON 9 und ON 15) ablehnte. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs als verspätet zurück und sprach aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof, soweit er sich gegen die Beschlüsse ON 9 und ON 12 (richtig: O... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bibiane M*** ist die Mutter der mj. Christine M***. Der Vater ist der beim Landesgericht Klagenfurt als Richter tätige Dr. Hubertus H***. Zur Bearbeitung der beim Bezirksgericht Klagenfurt anhängigen Pflegschaftssache betreffend die mj. Christine M*** ist nunmehr die Richterin Dr. Ulrike S*** zuständig. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes erkannte die Ablehnung dieser Richterin durch die Mutter als nicht berechtigt und wies demgemäß den Ablehnungsantrag zurück. Das ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht verkundete in der Tagsatzung vom 13. September 1978 einen Unterbrechungsbeschluß im Sinne des § 191 Abs 1 ZPO. Es entsprach damit einem Antrag der beklagten Parteien, gegen den sich die klagenden Parteien ausgesprochen hatten. Nach der Verkundung des Unterbrechungsbeschlusses samt Begründung: erklärten beide Parteienvertreter zu Protokoll, auf Beschlußausfertigung zu verzichten. Dennoch verfügte das Prozeßgericht die Zustellung einer Beschlußausfertigung an den Vert... mehr lesen...
Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Döbling hat in der Entmündigungssache des Dr. W. dessen Antrag auf Ablehnung des Richters OLGR. Dr. P. als unbegrundet zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde dem Antragsteller am 2. November 1968 zugestellt. Am 15. November 1968 langte beim Erstgericht gegen diesen Beschluß ein schriftlicher Rekurs des Dr. W. ein, der nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen war. Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 10. Dezember 1968 dem Rechtsm... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 Abs3 IIZPO §521 Abs3AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG 2005 §62 B2dJN §24 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelzug richtet sich im Ablehnungsverfahren auch in Außerstreitsachen nach § 24 Abs 2 JN, ergänzt durch die Rekursvorschriften der ZPO. Demnach ist § 464 Abs 3 ZPO im Rekursverfahren gegen bezirksgerichtliche Beschlüsse gemäß § 521 Abs 3 ZPO nicht anwendbar. Entscheidungstexte 8 Ob 88... mehr lesen...
Norm: ZPNov 1955 ArtIII Z23ZPO §464 Abs3ZPO §521 Abs3
Rechtssatz: Für Rekurse gilt der durch den Art III Z 23 der Zivilprozeßnovelle 1955 neu eingefügte § 521 Abs 3 ZPO, demzufolge eine sinngemäße Anwendung des neuen § 464 Abs 3 ZPO lediglich im Gerichtshofverfahren Platz greift. Entscheidungstexte 2 Ob 694/56 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 2 Ob 694/56 Veröff: EvBl 1957/136 S... mehr lesen...