Norm
ZPO §464 Abs3Rechtssatz
Wird der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts abgewiesen, so wird die 14-tägige Rekursfrist durch einen neuerlichen Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts zur Einbringung eines Rekurses gegen diesen abweislichen Beschluss nicht unterbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130322Im RIS seit
09.11.2015Zuletzt aktualisiert am
24.03.2025