Das Erstgericht hat das auf Zahlung eines Betrages von 1.256 S 56 g gerichtete Klagebegehren mit Versäumungsurteil abgewiesen, weil der Kläger trotz gehöriger Ladung zur Verhandlung nicht erschienen war und deshalb das Vorbringen der allein erschienenen beklagten Partei, dem Kläger stehe der Anspruch nicht zu, für wahr zu halten gewesen sei. Das Berufungsgericht bestätigte das erstrichterliche Urteil. Auf die Berufung sei in der Sache selbst nicht einzugehen gewesen, weil keine B... mehr lesen...
Norm: ZPO §515 ZPO § 515 heute ZPO § 515 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der Beschluss, womit ein Berichtigungsantrag erst in zweiter Instanz zurückgewiesen wird, ist insbesondere dann abgesondert anfechtbar, wenn eine weitere anfechtbare Entscheidung im Verfahren nicht mehr ergehen ka... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4 ZPO §214 Abs1 ZPO §515 ZPO § 18 heute ZPO § 18 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 18 gültig von 01.01.1898 bis 31.03.2009 ZPO § 214 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §207 ff ZPO §419 ZPO §515 ZPO § 207 heute ZPO § 207 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 207 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 207 gültig von 01.06.194... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte, daß der Beklagte als Vater des am 1. November 1954 von Katharina Sch. außer der Ehe geborenen Klägers anzusehen und schuldig sei, ihm beginnend vom 7. Jänner 1955 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 150 S und die Kinderbeihilfe zu bezahlen. Zugleich faßte das Erstgericht den Beschluß, die Nebenintervention der Kindesmutter auf der Seite des Klägers zurückzuweisen. Der außerehelichen Mutter stehe kein rechtliches Interesse im Sinne des § 17 ZPO. im Verfahre... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A ZPO §18 ZPO §20 I ZPO §179 ZPO §515 ZPO § 17 heute ZPO § 17 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 18 heute ZPO § 18 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4 ZPO §515 ZPO § 18 heute ZPO § 18 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 18 gültig von 01.01.1898 bis 31.03.2009 ZPO § 515 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 E ZPO §515 ZPO § 411 heute ZPO § 411 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 515 heute ZPO § 515 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
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Norm: AußStrG §4 ZPO §84 ZPO §515 AußStrG § 4 heute AußStrG § 4 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 4 gültig von 01.04.2009 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 AußStrG § 4 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4 ZPO §515 ZPO § 18 heute ZPO § 18 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 18 gültig von 01.01.1898 bis 31.03.2009 ZPO § 515 heute ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Klagsanmerkung abgewiesen. Infolge Rekurses der Klägerin wurde die Anmerkung im Grundbuche bewilligt und den beklagten Parteien die Rekurskosten auferlegt. Diese brachten beim Rekursgericht einen Berichtigungsantrag ein, in dem sie gemäß § 430 (§ 419) ZPO. die Beseitigung der Kostenauferlegung an die Beklagten und den Ausspruch, daß es sich um Verfahrenskosten handle, begehrten. Infolge Rekurses der Klägerin wurde die Anmerkung im Grundbuche bewilligt und ... mehr lesen...
Das Erstgericht verwarf den Antrag der klagenden Partei auf Ablehnung des Sachverständigen H. Das Rekursgericht gab der Ablehnung statt. Der Oberste Gerichtshof änderte den Beschluß des Rekursgerichtes dahin ab, daß der Rekurs der klagenden Partei gegen den erstgerichtlichen Beschluß zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses folgt aus § 528 ZPO., da eine den erstrichterlichen Beschluß abändernde En... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z3 D3 ZPO §514 ZPO §515 AußStrG 2005 §66 AIA12AußStrG 2005 §66 AIB ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hatte einen Teil der Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, den restlichen Teil der erstgerichtlichen Entscheidung aber aufgehoben und die Rechtssache in diesem Belang an das Erstgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die klagende Partei hatte gegen den aufhebenden Teil der Berufungsentscheidung Rekurs ergriffen, obwohl das Berufungsgericht einen Rekurs gegen den aufhebenden Teil seiner Entscheidung nicht ausdrücklich zugelassen hatt... mehr lesen...