Norm: ZPO §502 Abs1 HIV1ZPO §508 Abs3ZPO §508 Abs4AußStrG 2005 §63 Abs3
Rechtssatz: Das Berufungsgericht hat die Stichhältigkeit eines Abänderungsantrags zu prüfen. Es genügt daher für eine Antragsstattgebung nicht, wenn das Berufungsgericht die vom Abänderungswerber geltend gemachten
Gründe: nur nicht als "von vornherein völlig aussichtslos" ansieht (hier zu einem behaupteten Nichtigkeitsgrund). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3
Rechtssatz: Ändert das Gericht zweiter Instanz den Ausspruch über die Rechtsmittelzulässigkeit ab, hat es den Beschluss gemäß § 508 Abs 3 iVm Abs 1 ZPO sachlich kurz zu begründen. Eine bloße Scheinbegründung ist grob gesetzwidrig (hier: Hinweis auf mögliche Amtshaftungsansprüche durch HG Wien). Entscheidungstexte 8 Ob 225/98s Entscheidungstext OGH 18.0... mehr lesen...
Norm: ZPO WGN 1997 §500 Abs2 Z3 JZPO WGN 1997 §502 Abs3 LZPO WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs4AußStrG 2005 §62 Abs3 B3AußStrG 2005 §63 Abs4
Rechtssatz: Wird ein Antrag gemäß § 508 Abs 1 ZPO zurückgewiesen, so wirkt der Rechtsmittelausschluss absolut; und zwar selbst dann, wenn die Entscheidung allenfalls doch von der Lösung einer oder mehrerer Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 Z... mehr lesen...