Begründung: Am 31.10.1986 brachte die Beklagte gegen den Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe aus dessen Verschulden ein. Aufgrund ihres Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verpflichtete sich der Kläger im Vergleich vom 11.11.1986, bis zu einer endgültigen Regelung im Scheidungsverfahren einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 7.000 S, der sich aus den Fixkosten von 4.000 S für die Ehewohnung und je 1.000 S für die Ehefrau und die beiden minderjährigen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Klage wird die Räumung einer Kleingartenparzelle wegen titelloser Benützung begehrt, ohne daß irgendein Zusammenhang mit einem zwischen den Parteien geschlossenen Bestandvertrag bestünde. Da somit keine Bestandsstreitigkeit iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN vorliegt, ist entgegen der Meinung des Berufungsgerichts die in § 502 Abs 3 ZPO in der hier noch maßgebenden Fassung vor der WGN 1997 vorgesehene Ausnahme von der we... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte vom Beklagten befristet auf ein Jahr eine Wohnung gemietet, diese aber schon nach zwei Monaten wieder zurückgestellt. Seine Klage ist auf die Rückgabe der geleisteten Kaution von 17.000 S gerichtet. Der Beklagte wandte nicht bezahlte Mieten von zusammen 60.000 S als Gegenforderung ein. Die Vorinstanzen gaben der Klage teilweise statt. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die Revision jedenfalls unzulässig sei. Gegen das Berufungsurteil richtet ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erwirkte im Titelverfahren eine vollstreckbare gerichtliche Aufkündigung gegen den Sohn des Klägers. Danach ist dieser schuldig, das Bestandobjekt - eine Wohnung im 15. Wiener Gemeindebezirk - dem Vermieter binnen 14 Tagen geräumt zu übergeben. Der Kläger begehrte, die aufgrund dieses Titels gegen seinen Sohn als verpflichtete Partei bewilligte Exekution durch zwangsweise Räumung des Bestandobjekts für unzulässig zu erklären und behauptete, selbst Ha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Vermieterin, die Beklagte Mieterin der Wohnung ***** Straße *****. Unbestritten ist, daß das Bestandverhältnis vor Klagseinbringung beendet war. Die klagende Partei begehrte den Zuspruch von S 17.327,13 an Kosten für die Instandsetzung des Mietobjektes (§ 1111 ABGB). Die Beklagte bestritt das Klagebegehren und wendete bis zur Höhe des Klagsbetrages eine Ablöseforderung für in der Wohnung verbliebene Investitionen (Heizkörper) ein. Die Klägerin war... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 502 Abs 2 ZPO jedenfalls unzulässig, weil der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, an Geld oder Geldeswert S 50.000 nicht übersteigt. Der Ausnahmefall des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO liegt schon deshalb nicht vor, weil das Klagebegehren ausschließlich auf Zahlung eines Kapitalbetrages von S 47.680,80 gerichtet ist. Die Regelung des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO bezweckt hingegen n... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwirkte im Titelverfahren - einem Kündigungsprozeß - wider die Ehegattin des Klägers das Urteil, daß die gerichtliche Aufkündigung des Bestandverhältnisses über eine Wohnung im 9.Wiener Gemeindebezirk rechtswirksam sei und diese daher das Bestandobjekt binnen 14 Tagen geräumt zu übergeben habe. Der Kläger begehrte, die aufgrund dieses Titels bewilligte Exekution durch zwangsweise Räumung des Bestandobjekts für unzulässig zu erklären und brachte vor,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war einer der beiden Geschäftsführer der K***** GmbH, die (ua) als Komplementärgesellschafterin der K***** GmbH & Co KG fungierte. Über beide Gesellschaften wurde am 8.5.1981 das Ausgleichs- und am 16.6.1981 der Anschlußkonkurs eröffnet. In diesem Insolvenzverfahren blieben aus der Zeit vom 1.3.1981 bis zum 7.5.1981 Beitragsforderungen der Klägerin gegen die gemeinschuldnerische GmbH in der Höhe von S 659.518,72 offen (AS 27 und AS 301).... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten nach Modifizierung ihres Urteilsantrags in der Verhandlungstagsatzung am 14.9.1995 (ON 8 Seite 1f), den Beklagten schuldig erkennen, "es zu unterlassen, die Bauarbeiten zur Errichtung eines Neubaus gemäß Bescheid der Landeshauptstadt Linz vom 12.11.1993 ..., sowie insbesondere die Errichtung eines Zufahrtswegs zu dem an der südwestlichen Grundstücksgrenze gelegenen Lagergebäude, in welcher Weise auch immer zu behindern, soferne die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.12.1983 bis 31.1.1989 Mieterin eines Geschäftslokals in einem Haus der Beklagten im Salzburger Altstadtbereich. Mit Vertrag vom 19.11.1983 hatte die Klägerin von der Beklagten vorerst einen ca. 20 m2 großen Raum im Erdgeschoß dieses Hauses angemietet. Mit Vertragsergänzung vom 8.11.1984 wurde ihr Mietrecht auf einen Abstellraum neben dem bereits gemieteten Objekt ausgeweitet. Die Klägerin schuf zwischen den beiden Räumen durch Öffnung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft; der Kläger und der Zweitbeklagte sind Mieter je einer Wohnung in dem auf dieser Liegenschaft gelegenen Haus, hinter dem sich eine über den Gang des Hauses erreichbare Hof- und Gartenfläche befindet. Der Kläger begehrte unter anderem, den Erstbeklagten zur Zahlung eines Betrages von S 20.000,-- sA, in eventu, zur Aufstellung einer der ausschließlichen Benützung durch den Kläger offenste... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist aufgrund eines 1979 mündlich geschlossenen Vertrags Mieterin eines Zimmers von etwa 20 m2. Sie ist im übrigen - neben zwei Mietern, die andere Zimmer bewohnen, - berechtigt, eine Küche und einen Vorraum zu benützen. Bei Vertragsabschluß bestand der Vermieter darauf, „daß nur Ehepaare in diesem Zimmer aufgenommen werden“. Es wurden jedoch auch „Besuche“ erlaubt; diese waren dem Liegenschaftseigentümer mitzuteilen, weil dieser „auf einer polizeilichen An... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von 25.370 S sA, die Feststellung der Nichtigkeit eines bestimmten Punktes eines gerichtlichen Vergleichs und den Ausspruch, daß eine vom Exekutionsgericht Wien bewilligte Exekution unzulässig sei. Er brachte im wesentlichen vor, mit der Beklagten verheiratet gewesen zu sein. Die Ehe sei am 3. Februar 1995 auf gemeinsamen Antrag der Streitteile gemäß § 55 a EheG vom Bezirksgericht Fünfhaus geschieden und vorher ein gerichtlicher Vergle... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies - in den beiden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen - das Begehren der (Wohnungs)Mieterin gegenüber der Vermieterin auf Rückzahlung zuviel bezahlter Pauschalmietzinse von 26.652,56 S sA ab und gab dem Begehren der Vermieterin auf Zahlung rückständigen Pauschalmietzinses von 1.635 S sA statt. Das Gericht zweiter Instanz änderte dieses Urteil zugunsten der Mieterin lediglich im Zinsenzuspruch an die Vermieterin ab un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon im ersten Rechtsgang führte das Erstgericht aus, es könne nicht festgestellt werden, ob die Ideen der Klägerin, die bei der Werbepräsentation vom 28.11.1991 vorgestellt wurden, von der Beklagten verwendet werden (S 85). Im Hinblick auf diese negative Feststellung verneinte das Erstgericht in seiner rechtlichen Beurteilung den geltend gemachten Verstoß der Beklagten gegen das Urheberrechtsgesetz (S 97 f). Das... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von S 100.360,42 mit der
Begründung: , die zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe sei nach wie vor aufrecht, die Streitteile würden jedoch getrennt leben. Sie seien Eigentümer von je 296/20.000 Anteilen an der Liegenschaft EZ 2087 Grundbuch 45212 U*****, mit welchen Wohnungseigentum untrennbar verbunden sei. Die Beklagte sei zwar aus der Ehewohnung ausgezogen, beanspruche aber weiterhin das Recht auf jeder... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer eines Hauses in M*****, das teilweise an die beklagte Partei vermietet ist, die dort einen Lebensmittelhandel betreibt. Der Kläger behauptete, die beklagte Partei habe um eine gewerberechtliche Konzession für das Gastgewerbe mit der Betriebsart "Buffet" angesucht und habe vor, die vereinbarte Benützungsart entsprechend zu ändern. Der Kläger sei nicht verpflichtet, diese Benützungsänderung hinzunehmen. Er begehrte daher, die beklagte Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit "Pachtvertrag" vom 21.Dezember 1971 wurde die eine Gesamtfläche von 1.337 m2 aufweisende Liegenschaft EZ ***** KG G***** von der H*****stiftung ***** (im folgenden: H*****stiftung) dem Beklagten bis 31. Dezember 1972 gegen einen - nicht wertgesicherten - Pachtschilling von 8.000 S pro Jahr in Bestand gegeben. Punkt 3 des Vertrages bestimmt, daß der Pächter das Pachtobjekt im bisherigen Zustand, also zumindest in dem, in dem es sich derzeit befindet, au... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hatte vor dem 31.10.1972 durch den Bundesminister für Unterricht der Universität Salzburg Räumlichkeiten zugewiesen, von welchen diese ihrerseits der österreichischen Hochschülerschaft der Universität Salzburg einen Teil überlassen hatte. Zu diesen Räumlichkeiten zählt der nunmehr streitgegenständliche WC-Raum, der ua von dem am 31.10.1972 von der österreichischen Hochschülerschaft mit der beklagten Partei abgeschlossenen Bestandvertrag über die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses ***** H*****gasse *****. Im April 1988 vermietete sie eine in diesem Haus gelegene Wohnung an Harald J*****. Das Mietverhältnis begann vereinbarungsgemäß am 15.4.1988 und endete am 14.10.1988. Die am 22.4.1965 geborene Beklagte wohnte gemeinsam mit Harald J***** in dieser Wohnung. Die Klägerin hatte damals geplant, das Haus zu sanieren und schloß aus diesem Grund nur befristete Mietverträge ab. Kurz vor dem mit Har... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, einer Ausfolgung der mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Stockerau vom 14.1., 10.2., 9.3., 14.4., 17.5., 29.6., 12.7., 16.8., 8.9., 11.10., 10.11. und 10.12.1993 zu GZ 1 Nc 1001/92 gem § 1425 ABGB zu Gericht angenommenen monatlichen Erläge in Höhe von je S 29.339,20 der B***** AG, Filiale *****, welche unter I HMB 15/93 von der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Wien in Verwahrung genommen wur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und ihr Ehegatte sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft in ***** Wien, G*****gasse *****. Am 14.2.1961 schloß die damalige Liegenschaftseigentümerin Marianne L***** mit Jakob R***** einen unbefristeten Mietvertrag betreffend das Bestandobjekt top.Nr.1 in diesem Haus zur Nutzung für Geschäftszwecke des Jakob R*****. Der dem Mietvertragsvordruck von den Vertragsparteien hinzugefügte Punkt 12. lautet: "Die Vermieterin erklärt verbindlich, keinen E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhielt den Beklagten in Stattgebung des auf titellose Benützung gestützten Räumungsbegehrens zur Übergabe einer näher bezeichneten Wohnung, weil die vormalige Hausverwalterin ein Weitergaberecht mit den Vormieterinnen nicht habe wirksam vereinbaren können und der Beklagte, mit dem kein Mietvertrag abgeschlossen worden sei, jedenfalls titelloser Benützer der Wohnung sei. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren ab und ließ - ohne Bewertungsausspruch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte vor, der Erstbeklagte habe sein in dem vom Kläger gemieteten Geschäftslokal betriebenes Textilhandelsunternehmen an die Zweitbeklagte übertragen, weshalb die beiden Beklagten im Sinne des § 12 Abs 3 MRG nunmehr zur Zahlung eines ortsüblichen Mietzinses verpflichtet seien. Demgemäß begehre er mit der vorliegenden Klage für die Zeit vom 1.11.1989 bis 28.2.1991 die Differenz zwischen dem bisherigen Mietzins von monatlich S 500,- und dem ortüblichen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten, ihrem Ehemann, die Rückzahlung eines Darlehens von S 350.000 s.A., wobei sie ihren Anspruch auch auf den Titel der Bereicherung stützt. Sie habe dem Beklagten im Jahr 1977 den ihr zustehenden halben Verkaufserlös (S 250.000) aus der Veräußerung der vormaligen Ehewohnung überlassen und ihm S 100.000 an eigenen Ersparnissen übergeben, ohne von der Formgebundenheit eines solchen Darlehens zu wissen. Der Beklagte habe das Darlehen, z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In dem wegen Zahlung von Mietzinsrückständen und Räumung anhängigen Verfahren hat das Gericht zweiter Instanz der Berufung des Beklagten gegen das klagsstattgebende Ersturteil keine Folge gegeben und ausgesprochen, daß die Revision hinsichtlich des Zahlungsbegehrens jedenfalls unzulässig, hinsichtlich des Räumungsbegehrens nicht zulässig sei. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes ist jedoch die Revision gegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K ZPO §502 Abs5 Z2 L ZPO §567 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gül... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist zur Hälfte, die Zweitklägerin und der Drittkläger sind je zu einem Viertel Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit schriftlichem Vertrag vom 1.8.1992 wurde eine Wohnung in diesem Haus an den Beklagten vermietet. Im Vertrag scheint als Vermieter nur der Drittkläger auf, der Vertrag ist auch nur von ihm und vom Beklagten unterfertigt. Punkt VI. des Vertrages lautet: Mit schriftlichem Vertrag vom 1.8.1992 wurde eine Wohnung in die... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K ZPO §502 Abs5 Z2 L ZPO §567 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gül... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, daß sie Mieterin eines Gasthauslokales samt Nebenräumen in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus sei. Der unmittelbare Eingang zum Mietobjekt erfolge von einem Hof aus, dessen Eingänge zu beiden Seiten in den jeweils vorbeiführenden Straßen liegen. Die Eingangstore seien bisher in der Zeit von 7,30 Uhr bis 23 Uhr offengehalten worden, nunmehr - seit die Klägerin den Gasthausbetrieb auch am Wochenende führen wolle - sei vom Liegensch... mehr lesen...