Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin hat das Urteil des Erstgerichtes in zweiter Instanz wegen unrichtiger Beweiswürdigung und unrichtiger Tatsachenfeststellung sowie wegen unrichtiger rechtlichter Beurteilung bekämpft. Die Rechtsrüge erschöpfte sich im Hinweis auf eine der Klageführung entgegenstehende Stundungsvereinbarung und war daher - da eine solche Vereinbarung von den Vorinstanzen nicht als erwiesen angenommen wurde - nic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der außerordentlichen Revision ist ausschließlich die Frage der inländischen Gerichtsbarkeit. Deren Mangel wird vom Gesetz als Nichtigkeitsgrund behandelt (§ 42 Abs 1 JN; Kodek in Rechberger ZPO § 477, RdZ 1). Hat sich aber das Berufungsgericht, wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung, mit dem Vorliegen einer Prozeßvoraussetzung befaßt, dieses - ebenso wie das Erstgericht - bejaht und die Nichti... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist ein österreichisches Kreditinstitut, das mit Verschmelzungsvertrag vom 16.Dezember 1991 das Vermögen eines anderen Kreditinstituts übernahm. Die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei stand mit der S***** Gesellschaft mbH in Neubiberg bei München, Bundesrepublik Deutschland, als einer Vermittlerin von Ferienwohnrechten oder Time-Sharing-Verträgen (im folgenden Vermittlerin), unter anderem für die „Div. Intern. Ventures Ltd.“ in Almeria, Spanien ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes sind vorprozessuale Kosten - solange die Akzessorietät zu einem Hauptanspruch noch besteht - als Teil der Prozeßkosten zuzusprechen, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (JBl 1960, 642; JBl 1978, 317; MietSlg 31.652; RZ 1995/92). Sie können daher als öffentlichrechtliche Ansprüche nicht gesondert mit einer Klage geltend gemacht wer... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Übs ZPO §471 Info ZPO § 471 heute ZPO § 471 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 471 gültig von 01.01.1998 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 471 gültig von 01.01.1898 bi... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 ZPO §506 ZPO § 471 heute ZPO § 471 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 471 gültig von 01.01.1998 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 471 gültig von 01.01.1898 bis 31.12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 4.5.1995 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch des am 15.5.1931 geborenen Klägers auf vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit ab 1.10.1993 in Höhe von insgesamt 7.710 S (Pension 7.353,90 S zuzüglich 356,10 S Ausgleichszulage) gemäß 1./ §§ 86, 253a u 292 ASVG, 2./ Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 11.1.1989 mietete der Kläger vom Beklagten, eine, im Erdgeschoß des Hauses Graz, J*****gasse 19, gelegene Wohnung, um den "frei vereinbarten Hauptmietzins (Mietzins)" von wertgesichert S 2.100,-- zuzüglich anteiliger Betriebskosten und gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 10 %. Nach § 12 des Mietvertrages sind dem Kläger unter anderen folgende Inventargegenstände in Bestand gegeben worden: Abwäsche, Kühlschrank, E-Herd, zwei Kästen, Doppelbett... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht auf Grund eines Antrages vom 7.3.1985 laut Urteil des (vormals) Kreisgerichtes Wels vom 17.8.1988, 27 Cgs 15/88, und nachfolgenden Bescheides der beklagten Partei vom 3.4.1989 eine Berufsunfähigkeits- pension; dieser Pensionsberechnung lagen der Stichtag 1.4.1985 und 368 Versicherungsmonate bis zu diesem Stichtag sowie eine Bemessungsgrundlage gemäß § 238 ASVG von S 22.493,-, ein Grundbetrag im Ausmaß von 30 % und eine Steigerungsbetrag... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 11.10.1995, 14 Cg 154/94 f-94, als verspätet zurück. Da das Urteil des Erstgerichtes der Beklagten am 30.10.1995 zugestellt worden sei, sei der 27.11.1995 der letzte Tag der Berufungsfrist gewesen. Die erst am 28.11.1995 beim Erstgericht überreichte Berufung sei daher verspätet. Rechtliche Beurteilung D... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerberin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz. Im österreichischen Handelsregister war eine Zweigniederlassung der Rekurswerberin eingetragen, deren Firma aus der Firma der Rekurswerberin und einem auf die Eigenschaft als Zweigniederlassung hinweisenden Zusatz bestand. Außerdem war der Name eines Einzelprokuristen mit der Beschränkung der Prokura auf den Betrieb der Zweigniederlassung eingetragen. Die die Rekurswerberin betreffenden auf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Mangel der Unzulässigkeit des Rechtsweges kann dann nicht mehr wahrgenommen werden, wenn bereits eine bindende rechtskräftige Entscheidung über diese Voraussetzung erfolgt ist. Nach jüngerer ständiger Rechtsprechung besteht eine Bindung bereits dann, wenn sich ein Gericht auch nur in den Entscheidungsgründen mit dem Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen auseinandergesetzt hat (SZ 54/190, RZ 1988/61 vgl. SZ 63/128... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schränkte sein Begehren auf Unzulässigerklärung einer Exekution in der Tagsatzung am 20.1.1995 im Hinblick auf die Exekutionseinstellung vom 7.10.1994 auf Kosten ein. Die Beklagte erklärte hierauf, die Kosten des Klägers anerkennen zu wollen. Auf Antrag des Klägers verkündete der Erstrichter das Anerkenntnisurteil, die Beklagte sei schuldig, dem Kläger die mit S 9.348,36 (darin enthalten S 1.468,06 USt und S 540,-- Barauslagen) bestimmten Kosten des Ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zuerst am 27.2.1990 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien (zu 48 C 123/90) gegen die Beklagte eine Klage auf Zahlung von S 1,000.000,- sA ein; er brachte vor, die Beklagte habe diesen Betrag für die Aufgabe der Mietrechte an einem Lokal gefordert, das der Kläger für ein gastronomisches Unternehmen anmieten wollte. Es sei zwar ein Notariatsakt über den Erwerb der Geschäftsanteile an der S***** GmbH durch den Kläger errichtet worden; ausschließlic... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** K***** im G*****. Zu dieser gehörend ua die im Urteilsbegehren im einzelnen angeführten Grundstücke. Sie waren von der Agrarbezirksbehörde Villach in das Zusammenlegungsverfahren E***** - S*****-F***** einbezogen und die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens im A 2 - Blatt der Liegenschaft angemerkt wurden. Die durch die Zusammenlegung entstandene Grundfläche von 4,8279 ha wurde dem Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte steht als pragmatische Bedienstete in einem aufrechten Dienstverhältnis zur klagenden Partei. Über ihren Antrag wurde ihr von der klagenden Partei aufgrund ihres pragmatischen Dienstverhältnisses am 23.9.1988 die Bewilligung zur Benützung der streitgegenständlichen Unterkunft in einem Personalwohnhaus (Schwesternhaus) der klagenden Partei ab September 1988 bis 31.8.1989 erteilt. Dabei wurde ausgesprochen, daß die Benützungsbewilligung jederzei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bediensteten der beklagten Partei erhielten nach Dienstantritt gegen Vorlage eines Lichtbildes vom Besoldungsamt der beklagten Partei einen Berechtigungsausweis "zur begünstigten Benützung städtischer Einrichtungen" ausgestellt. Ursprünglich wurde dieser Berechtigungsausweis durch Stempelung jährlich verlängert, sodann wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die jährliche Stempelung durch den Zusatz "bis auf weiteres" ersetzt. Auch die Angehörig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit Versäumungsurteil nach § 398 ZPO statt. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit Versäumungsurteil nach Paragraph 398, ZPO statt. Das Berufungsgericht verwarf die Berufung der beklagten Partei in nichtöffentlicher Sitzung gemäß § 473 ZPO; es bestätigte die Rechtsansicht des Erstgerichtes, daß die beklagte Partei die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig erstattete. Das B... mehr lesen...
Norm: Geo §110 Abs1 GOG §91 ZPO §470 ZPO §471 GOG § 91 heute GOG § 91 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2014 GOG § 91 gültig von 20.07.2013 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2013 GOG § 91 gültig von 0... mehr lesen...
Begründung: Der Akt langte mit Berufung des Klägers, in welcher unter anderem die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt wurde, am 29. Jänner 1993 beim Oberlandesgericht Graz ein. Mit Schriftsatz vom 13. April 1993 (eingelangt am 14. April 1993) beantragte der Kläger, dem Oberlandesgericht Wien (richtig: Graz) als Berufungsgericht aufzutragen, unter Beachtung der Erledigungsfristen des § 110 Geo die Tagsatzung zur mündlichen Berufungsverhandlung anzuber... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 42 Abs 3 JN können Prozeßhindernisse nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine bindende gerichtliche Entscheidung hierüber vorliegt. Die Bindung besteht nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann, wenn sich das Gericht nur in den Gründen seiner Entscheidung mit dem Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen auseinandergesetzt hat (RZ 1988/61; RZ 1986/110; SZ 52/151 sowie SZ 54/190, diese mit zahlreichen di... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Z2 A ZPO §501 ZPO § 471 heute ZPO § 471 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 471 gültig von 01.01.1998 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 471 gültig von 01.01.1898 bis 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Z2 A ZPO §501 ZPO § 471 heute ZPO § 471 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 471 gültig von 01.01.1998 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 471 gültig von 01.01.1898 bis 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Z2 A ZPO §501 ZPO § 471 heute ZPO § 471 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 471 gültig von 01.01.1998 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 471 gültig von 01.01.1898 bis 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Z2 A ZPO §501 ZPO § 471 heute ZPO § 471 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 471 gültig von 01.01.1998 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 471 gültig von 01.01.1898 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 17. September 1985 aus deren gleichteiligem Verschulden geschieden. Das Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wurde mit Vergleich vom 3. Dezember 1986 beendet. Nach Punkt 8 dieses Vergleiches bleibt die Liegenschaft EZ 1486 KG Ybbs „aus der Regelung ausgeklammert“. Punkt 10 des Vergleiches zufolge ist „das übrige eheliche Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse (......)......bereits a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf Schadenersatz- und Mietzinsforderungen gegen die Verlassenschaft von insgesamt S 87.154,02 gestützten Antrag der Rechtsmittelwerberin auf Absonderung der Verlassenschaft nach § 812 ABGB ab (ON 98). Der Beschluß wurde dem rechtsfreundlichen Vertreter der Absonderungsgläubigerin am 24.3.1992 zugestellt. Der gegen den erstgerichtlichen Beschluß erhobene Rekurs wurde nach der Aktenlage am 8.4.1992 beim Erstgericht überreicht. Das Rekursger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Landeshauptstadt G*****, vertreten durch Dr.Thomas Stampfer, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Ernestine D*****, vertreten durch Dr.Werner Thurner und Dr.Peter Schaden, Rechtsanwälte... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 20. 8. 1970 bis 28. 1. 1989 verheiratet. Ein nacheheliches Aufteilungsverfahren ist anhängig. Gegenstand der Aufteilung ist unter anderem eine im Miteigentum beider Parteien stehende Liegenschaft in Graz, auf der sie während der Ehe ein Wohnhaus errichtet haben, das als Ehewohnung diente. Auf der Liegenschaft war ein der Firma Bettenreich D*****, deren Alleininhaberin die Beklagte ist, gewährter, inzwischen zur Gänze zurückbezahlter Kredit von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien, die 1971 auf verschiedenen Grundstücken in der Katastralgemeinde R*****, somit außerhalb des Gemeindegebietes der klagenden Stadt Graz, ein Industrieobjekt errichten ließen, richteten am 31. Mai 1971 an den Magistrat der klagenden Partei das Ersuchen um Anschluß ihrer Grundstücke mit Industrieanlagen in R***** an das öffentliche Kanalnetz der klagenden Partei. Mit der schriftlichen Vereinbarung der Streitteile vom 10. Jänner 1972 wurde... mehr lesen...