RS OGH 1996/9/18 7Rs187/96p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1996
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Norm

ZPO §471
ZPO §506

Rechtssatz

Gesetzmäßige Ausführung der Berufungsgründe

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 3 R 9/04x. Diese ist nunmehr unter RW0000612 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000137

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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