Entscheidungen zu § 409 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2008/8/7 6Ob123/08v

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Entscheidung | OGH | 07.08.2008

RS OGH 2008/8/7 6Ob123/08v, 9Ob82/17z

Norm: ZPO §409 Abs1
Rechtssatz: Die Leistungsfrist des § 409 ZPO ist eine dem Verurteilten vom Gericht eingeräumte Exekutionsstundung, die jedoch nicht ex lege eintritt. Vielmehr gebietet das Gesetz dem Richter, im Urteil eine Leistungsfrist auszusprechen; ohne derartigen richterlichen Ausspruch wird hingegen keine „gesetzliche Exekutionsstundung" wirksam. Urteile, die keinen Ausspruch über eine Leistungsfrist enthalten, sind somit sofort volls... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.08.2008

TE OGH 1998/4/21 4Ob29/98p

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Entscheidung | OGH | 21.04.1998

TE OGH 1987/5/20 14ObA14/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich fielen die Führung und Überwachung von Baustellen, die Bearbeitung der Angebote, die Überwachung der Kalkulation und die Verhandlung mit Bauherren. Unter anderem unterstand dem Kläger e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.05.1987

TE OGH 1983/10/18 4Ob83/82

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der protokollierten Firma „Johann N*****“ vom 12. 10. 1949 bis 31. 12. 1969 als Arbeiter sowie vom 1. 1. 1970 bis 15. 4. 1975 und dann wieder vom 6. 8. 1975 bis 5. 9. 1979 als Angestellter beschäftigt. Über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem Alleininhaber dieser Firma, Johann N*****, wurde am 9. 8. 1979 zu S 103/79 des Landesgerichts Innsbruck der (Anschluss-)Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger hat d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.10.1983

RS OGH 1979/11/13 5Ob700/79, 1Ob234/20y

Norm: ZPO §409 Abs1ZPO §409 Abs2
Rechtssatz: § 409 Abs 1 ZPO gilt für die Übergabe einer Quantität vertretbarer Sachen oder einer bestimmten Sache - wobei für die Übergabe eines Bestandgegenstandes die Sonderbestimmung des § 573 ZPO besteht - und für die Zahlung von Geld, § 409 Abs 2 ZPO für die Erbringung einer Arbeitsleistung oder die Errichtung eines Werkes. Entscheidungstexte 5 Ob 700/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1979

RS OGH 1977/6/7 1Ob609/77, 3Ob605/77

Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §409 Abs1ZPO §409 Abs2
Rechtssatz: Bei der Ausmessung der Leistungsfreiheit handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Frage. Für die Einräumung einer längeren Leistungsfrist als 14 Tage hinsichtlich der Zahlung des fälligen Unterhalts fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Rekursgericht billigt dem Verpflichteten Ratenzahlungen zu.) Entscheidungstexte 1 Ob 609/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1977

TE OGH 1970/2/6 5Ob306/69

Der Oberste Gerichtshof wies die Revision des klagenden Masseverwalters gegen das Urteil des Berufungsgerichtes vom 2. Mai 1969 zurück und erkannte den Kläger schuldig, dem Beklagten die mit 1666.80 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Mit B des Erstgerichts 2. Juli 1968 wurde die vorliegende Rechtssache gem § 224 Abs 2 ZPO zur Ferialsache erklärt. Der Beschluß wurde ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.02.1970

RS OGH 1954/3/24 3Ob196/54, 5Ob94/68

Norm: ZPO §409 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit des Ausspruches einer längeren - vertraglich zwischen den Parteien vereinbarten - Leistungsfrist (zB dreißig Tage ab Rechtskraft in bestimmten Monatsraten). Entscheidungstexte 3 Ob 196/54 Entscheidungstext OGH 24.03.1954 3 Ob 196/54 Veröff: EvBl 1954/194 S 285 = RStA 1954/58 S 20 5 Ob 94/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1954

RS OGH 1953/1/13 4Ob119/52

Norm: ZPO §409 Abs1ZPO §417 Abs1 Z3
Rechtssatz: Einen Hinweis darauf, daß das Urteil auch exekutionsfähig ist, sieht das Gesetz nicht vor; es ist daher mindestens überflüssig. Entscheidungstexte 4 Ob 119/52 Entscheidungstext OGH 13.01.1953 4 Ob 119/52 Beisatz: Berichtigungsantrag (T1) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1953

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