Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. J***** N*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Rainer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei M***** V*****, vertreten durch Dr. Josef Wegrostek, Rechtsanwalt in Wien, wegen Herausgabe I. eines L... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO §275
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Präklusion neuer Beweisanbote für neues Vorbringen ergeben sich aus § 179 ZPO idFd ZVN 2002 und jene hinsichtlich neuer Beweisanbote für altes Vorbringen aus § 275 Abs 2 ZPO. Dabei ist dem Gesetzgeber der ZVN 2002 insofern ein Redaktionsversehen unterlaufen, als eine Anpassung des § 275 Abs 2 ZPO hinsichtlich neuer Beweismittel für altes Vorbringen an die neue Rechtslage nicht erfo... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO §275
Rechtssatz: Die Verschuldensprüfung hat anhand objektiver Maßstäbe unter Bedachtnahme auf eine durchschnittlich sorgfältige Partei zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 R 56/04z Entscheidungstext OLG Linz 29.03.2004 2 R 56/04z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0459:2004:RL0000057 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §275ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Die vorgreifende Beweiswürdigung besteht darin, dass der Richter ohne Aufnahme des Beweises Erwägungen darüber anstellt, ob der aufzunehmende Beweis glaubhaft sein werde oder nicht. Entscheidungstexte 8 Ob 49/80 Entscheidungstext OGH 22.05.1980 8 Ob 49/80 6 Ob 572/80 Entscheidungstext OGH 28.05.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §275ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Der im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluß enthaltene Auftrag an das Erstgericht, die Beweise durch Abhören eines Tonbandes, auf dem ein rechtlich relevantes Gespräch aufgenommen wurde, zu ergänzen, ist als Zulassung eines Kontrollbeweises vom Revisionsgericht nicht überprüfbar. Entscheidungstexte 1 Ob 320/60 Entscheidungstext OGH 07.10.196... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AIZPO §275ZPO §277
Rechtssatz: Antrag auf Einvernahme informierter Vertreter, deren Namen nicht angeführt wird, ist nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 456/54 Entscheidungstext OGH 07.07.1954 3 Ob 456/54 4 Ob 71/74 Entscheidungstext OGH 26.11.1974 4 Ob 71/74 5 Ob 21... mehr lesen...