RS OGH 2024/2/27 23Rs15/23m; 23Rs4/24w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2024
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Norm

ZPO §496 Abs1 Z2
ZPO §275

Rechtssatz

Das Unterbleiben der Parteienvernehmung zu medizinischen Fachfragen stellt keinen Verfahrensmangel dar, sofern und soweit der Partei Gelegenheit dazu geboten wurde, die maßgeblichen Umstände ihres Leidens im weitesten Sinn auf andere Weise, in aller Regel im Zug der Anamnese mit der/dem Sachverständigen, in das Verfahren einzubringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100177

Im RIS seit

08.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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