Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin C***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin D***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Werner Goeritz, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 MRG über den außeror... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingrid N*****, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei G***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Alix F... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Senioren- und Pflegeheim in *****. Die Beklagte ist im Bereich Gerüstbau, Bautechnik, Fassadenbefahranlagen, Facility-Management und Industriereinigung tätig. Die Klägerin begehrt EUR 140.599,87 für Aufwendungen, die ihr dadurch entstanden seien, dass die Beklagte nicht - wie in einem Generalunternehmervertrag vom 16. 10. 1989 mit der D***** GmbH, einer Rechtsvorgängerin der Klägerin, vereinbart - die Fundamente des Seniorenheimes auf gewachse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das streitgegenständliche, 202 m2 große Grundstück stand von 1819 bis 1938 im Eigentum der „D***** Gemeinde". Diese ist als Gemeinschaft ortsansässiger Bauern anzusehen, welche das Grundstück seit jeher verwendeten, um Vieh zu verladen und Fahrzeuge samt deren Anhängern vorübergehend abzustellen. Eine Gebietskörperschaft „Gemeinde D*****" existierte nicht; „D*****" war seit jeher nur eine Katastralgemeinde der klagenden Gemeinde. 1938 wurde auf Grund des „Reic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger zeichneten im März 1998 um ein Nominale von S 500.000,-- Optionsanleihen der Bank, zu deren Masseverwalter der Erstbeklagte nunmehr bestellt wurde, zu einem Kurs von 95 %. Nach Veräußerung eines Nominales von S 140.000,-- sind sie noch verfügungsberechtigt über S 360.000,--. Von den im Einzelnen festgestellten Bedingungen der nachrangigen Optionsanleihe ist hervorzuheben, dass diese ausdrücklich als nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs 8 BWG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 11. 1994 wurde der Kläger befristet bis zum 31. 8. 1995 als Bundesvertragslehrer im Bereich des Stadtschulrates für Wien aufgenommen. Er wurde im Entlohnungsschema I L Entlohnungsgruppe 13, Entlohnungsstufe 3, mit Vorrückungsstichtag 22. August 1988 eingeordnet. Sein Beschäftigungsausmaß betrug 27,40 % der Vollbeschäftigung. Am 23. 11. 1994 wurde der Kläger befristet bis zum 31. 8. 1995 als Bundesvertragslehrer im Bereich des Stadtschulrates für Wi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Vorinstanzen übereinstimmend bejahte Zulässigkeit des Zwischenantrages auf Feststellung ist vom Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüfbar (ZVR 1994/153; 5 Ob 10/90; 8 Ob 667/89; SZ 60/154; JBl 1981, 376 uva). Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß Lehre und Rechtsprechung wiederholt in analoger Anwendung des § 1117 ABGB, aber auch der §§ 1118, 1162 und 1210 ABGB die Möglichkeit einer vo... mehr lesen...
Norm: ZPO §259 Info ZPO § 259 heute ZPO § 259 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 259 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993
Rechtssatz:
Informationen... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft, die Kläger und andere nicht am Verfahren beteiligte Personen sind die übrigen Eigentümer dieser Liegenschaft. Der Erstkläger begehrt mit seiner mehrfach ausgedehnten Klage zuletzt S 128.788,88, die Zweitklägerin S 128.089,94 und die Drittklägerin S 398.205,50 sA als Ersatz für den Schaden, den sie in der Zeit vom 29.2.1984 bis einschließlich Juli 1991 dadurch erlitten haben sollen, daß ihnen die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Am 9.6.1989 ereignete sich auf der Bundesstraße ***** in K***** ein Verkehrsunfall, an dem P***** A***** mit dem dem Kläger gehörigen Sattelschlepper samt Auflieger und die Erstbeklagte als Lenkerin des vom Zweitbeklagten gehaltenen, bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger begehrt von den Beklagten den Ersatz von S 68.972,95 s.A. an Frachtschäden mit der
Begründung: , die Erstbeklagte habe den Unfall allein verschuldet,... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren bei Einbringung der Klage je zur Hälfte Eigentümer der EZ *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke Nr.1728 und 1729 je Acker gehören. Mit Übergabsvertrag vom 16.4.1986 übertrugen sie das Eigentum an ihrem Anwesen einschließlich dieser Grundstücke ihrem Sohn. Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu der ua die Grundstücke Nr.1707/3, 1707/4 und 1726 gehören, welche an die Grundstücke der Kläger angrenzen. Mit der Behauptung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat den Beklagten aufgrund von Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 geschlossen wurden, je mit Wohnungseigentum zu verbindende Anteile an der Liegenschaft Wien 9., Hahngasse 21, übertragen, auf der sie unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnbauförderung 1968 eine Wohnungseigentumsanlage errichten ließ. Nach dem Inhalt des Förderungsaktes der MA 50 wurde auf der Liegenschaft ein Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil vom 18.2.1987, 1 Ob 712/86, SZ 60/28, wies der Oberste Gerichtshof den Zwischenantrag des Beklagten, es werde festgestellt, daß er auf Grund des Mietvertrages vom 24.4.1973 samt Ergänzungen, insbesondere vom 3.4.1978 und vom Mai 1979, Hauptmieter der im Hause Wien 1, Judenplatz 6, gelegenen Dachbodenräume mit dem Recht, diese Räume auszubauen, als Fremdenpension zu nutzen und der Befugnis zur Namhaftmachung eines Mietrechtsnachfolgers auf 30 Jahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 16.853,13 S sA an rückständigem Pachtzins und zur Übergabe der im Hause Kaiser-Franz-Josef-Straße 36 (Sporthotel W***) in Badgastein gelegenen Räumlichkeiten, und zwar des im Erdgeschoß gelegenen Gastraums "Gasteiner Stamperl" sowie der Küche und des Abstellraums im darüber befindlichen Halbstock, im geräumten Zustand. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt industriell gefertigte Kachelöfen in Form eines Baukastensystems. Da sie eine Ausweitung des Absatzes auf ganz Österreich plante, wandte sie sich im Sommer 1983 an die Firma Robert C*** Gesellschaft mbH, Unternehmensmakler, Unternehmensberatung und Beteiligungsgesellschaft, Wien, um Vermittlung eines kompetenten Vertriebspartners. Diese Firma schlug den Kläger, der ein Einzelunternehmen gründen wollte, vor. Es kam zu mehreren Besp... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 24.014,29,-- S brutto sA. Er sei vom 1.2.1983 bis 15.10.1985 bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigt gewesen. Sein zuletzt bezogenes Bruttomonatsentgelt habe 12.300,-- S betragen; daneben habe er eine Provision im Monatsdurchschnitt von 906,50 S bezogen. Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs wäre der Kläger in die Beschäftigungsgruppe 3/15 einzustufen gewese... mehr lesen...
Begründung: Am 3. Juni 1981 wurde über das Vermögen der P*** P*** Gesellschaft mbH & Co KG (in der Folge kurz P*** KG) und am 7. Juli 1981 auch über das Vermögen der Komplementärin P*** P*** Gesellschaft mbH (in der Folge kurz P*** GesmbH) der Konkurs eröffnet. Der Kläger ist Masseverwalter der P*** GesmbH, der Beklagte ist Masseverwalter der P*** KG. Im Verfahren 35 Cg 769/83 des Erstgerichtes begehrt der Kläger die Feststellung, der P*** GesmbH stehe im Konkurs der P*** KG... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 Abs1 A ZPO §259 ZPO § 236 heute ZPO § 236 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 236 gültig von 01.10.1995 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 ZPO § 236 gültig von 01.01.1898 bis 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 A ZPO §236 D ZPO §259 ZPO §528 A ZPO §528 C2 ZPO §528 C4 ZPO § 236 heute ZPO § 236 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 236 gültig von 01.10.1995 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 ZPO §259 ZPO §577 ZPO §596 Abs1 ZPO § 236 heute ZPO § 236 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 236 gültig von 01.10.1995 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 ZPO § 236 gültig vo... mehr lesen...
Der Kläger betreibt in W eine Papiergroßhandlung, der Beklagte in M eine Druckerei; beide sind Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und stehen seit März 1973 in Geschäftsverbindung. Am 4. Feber 1974 bestellte der Beklagte beim Kläger schriftlich 1500 Bogen Astralux-265 Gramm-70/100 Breitbahn-Papier und fügte bei, daß er dieses schon sehr dringend benötige und daher um eine rasche Lieferung ersuche. Bis dahin waren zwischen den Streitteilen schon sechs Geschäfte über Astralux-... mehr lesen...
Norm: JN §7 ZPO §259 ZPO §446 ZPO §477 Abs1 Z2 D2a ZPO §479a ZPO §503 Z1 B3 JN § 7 heute JN § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 JN § 7 gültig von 01.03.1993 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Ac ASVG §333 Abs4 ZPO §236 B ZPO §259 B ZPO § 1 heute ZPO § 1 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ZPO § 1 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2018 ASVG § 333 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 B ZPO §259 ZPO § 236 heute ZPO § 236 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 236 gültig von 01.10.1995 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 ZPO § 236 gültig von 01.01.1898 bis 30.09.... mehr lesen...
Der Beklagte hat im Verfahren vor dem Arbeitsgericht den Zwischenantrag auf Feststellung gestellt, daß durch den im Auseinandersetzungs- und Abtretungsvertrag zwischen Dipl.-Ing. Carl R. und Frau Emilie F. vom 21. Juli 1959 vereinbarten Vergleich auch etwaige Schadenersatzansprüche des Dipl.-Ing. Carl R. und der Firma C. J. R., Farben- und chemische Fabrik, Alleininhaber Dipl.-Ing. Carl R., gegen Fritz F. verglichen wurden und daher derartige Schadenersatzansprüche der klagenden Par... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 F ZPO §259 ZPO §411 Abs1 Ac ZPO § 236 heute ZPO § 236 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 236 gültig von 01.10.1995 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 ZPO § 236 gültig von 01.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 E ZPO §259 ZPO § 236 heute ZPO § 236 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 236 gültig von 01.10.1995 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 ZPO § 236 gültig von 01.01.1898 bis 30.09.... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §236ZPO §259ZPO §453ZPO §502 Abs3
Kopf: SZ 29/77
Spruch: Judikatenbuch Nr. 65 neu. Die Streitwerte der Klage und des vom Kläger oder vom Beklagten gestellten Zwischenantrages auf Feststellung sind zusammenzurechnen. Plenissimarbeschluß des OGH vom 24. November 1956, Präs 1148/55. Rechtliche Beurteilung
Gründe: In der Rechtssache 1 Cr 256/54 des Arbeitsgerichtes Graz (4 Ob 141/55, 4 Ob 142/55 des Obersten Gerichtshofes) hatte der Kläger von einer Eisenb... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte für ihre in die Zeit vom 1. Februar bis 29. April 1955 fallende Tätigkeit als Hausgehilfin der Beklagten einen Entgeltsbetrag von 500 S. Die Beklagte bestritt den Klagsanspruch und stellte den Zwischenantrag auf Feststellung, daß zwischen den Parteien kein Dienstverhältnis bestanden habe. Die Klägerin begehrte für ihre in die Zeit vom 1. Februar bis 29. April 1955 fallende Tätigkeit als Hausgehilfin der Beklagten einen Entgeltsbetrag von 500 Sitzung Die Beklag... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Zahlung des Betrages von 3283.39 DM samt Zinsen und Kosten. In der mündlichen Verhandlung vom 3. September 1955 hat die klagende Partei einen Zwischenantrag auf Feststellung gestellt, daß der Schiedsspruch des Arbitragegerichtes (Freundschaftl. Hamburger Arbitrage) vom 11. Februar 1955 in Sachen der Streitteile der klagenden Partei gegenüber rechtsunwirksam sei. Die beklagte Partei hat beantragt, festzustellen, daß der vorangeführte ... mehr lesen...