RS OGH 1977/3/7 1Ob764/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1977
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Norm

ZPO §236
ZPO §259
ZPO §577
ZPO §596 Abs1

Rechtssatz

Die Unwirksamkeit eines Schiedsspruches kann grundsätzlich nicht nur durch Klage, sondern auch durch Zwischenantrag auf Feststellung geltendgemacht werden. Im letzteren Fall wird aber ein Rechtsstreit zwischen den gleichen Parteien (wie im schiedsgerichtlichen Verfahren) gefordert. In einem zwischen anderen Parteien anhängigem Rechtsstreit kann die Unwirksamerklärung des Schiedsspruches nicht begehrt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 764/76
    Entscheidungstext OGH 07.03.1977 1 Ob 764/76
    Veröff: JBl 1978,155

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039595

Dokumentnummer

JJR_19770307_OGH0002_0010OB00764_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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